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Justus Moor

SPD 04.07.2024 Sitzungen 18/70

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich persönlich finde, dass Debatten über Sitzzuteilungsverfahren eigentlich auf die ganz großen Bühnen gehören, am besten als Musical so wie bei „Hamilton“, direkt auf den Broadway. (Vereinzelt Beifall von der CDU) Auf der einen Seite Alexander Hamilton, der für das Quotenverfahren mit Ausgleich nach größten Resten kämpft, auf der anderen Seite kommt da Thomas Jefferson auf die Bühne. Mit klarer Stimme beginnt er über das Divisorverfahren mit Abrundungen zu singen. Und John Quincy Adams singt im Refrain dagegen mit Aufrunden statt Abrunden. Das wäre doch was. Nun sind wir nicht am Broadway, und ich kann auch nicht singen. Aber ein bisschen Drama kommt ja doch auf. Die FDP schlägt die ganz lauten Töne an und wirft – ich zitiere – Raubbau an der Demokratie vor. So hat die FDP selbst berechnet, zu welch mas-04.07.2024 siven Veränderungen es durch den Wechsel von dem alten Verfahren zu unserem neuen Verfahren kommt. Und das Ergebnis: Die Veränderungen betreffen weniger als 1,68 % der der kommunalen Mandate. In der Theaterwelt würde man sagen: viel Lärm um nichts. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN) Ja, es kommt zu Verschiebungen, im Großen und Ganzen dort, wo es im bisherigen Verfahren zu einer Überrepräsentanz kam. Doch bei allem Drama muss eine Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens gut durchdacht und begründet sein. Deshalb haben wir anhand eigener Berechnungen und anhand der Gutachten und Stellungnahmen der Sachverständigen im parlamentarischen Verfahren, der positiven wie selbstverständlich auch der kritischen, abgewogen. Professor Dr. Ogorek beurteilt das neue Verfahren, das gerade schon angesprochen wurde, so – ich zitiere: Insofern führt das Verfahren zu einer möglichst hohen Erfolgswertgleichheit der Stimmen und vermag den Wählerwillen – in einer Wahl ohne Sperrklausel – stärker abzubilden als die etablierten Verfahren. Dies führt im Ergebnis, wenn auch nicht zu einer absoluten, so doch zu einer recht hohen Erfolgswertgleichheit der Stimmen. Die kommunalen Spitzenverbände haben ebenfalls gerechnet und kommen zu dem Ergebnis – ich zitiere erneut –: Vergleicht man das bisher angewendete Sainte-Laguë-Verfahren mit dem nun vorgeschlagenen Verfahren, dann kann man festhalten, dass das neue Verfahren mathematisch näher an der echten Verteilung der Stimmen ist als das alte. Als weiterer Sachverständiger hat Professor Dr. Sydow die Verfassungsmäßigkeit überprüft. Das Ergebnis – Zitat –: Die vorgeschlagene Neuregelung verfolgt und erreicht ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel, nämlich überproportionale Aufrundungsgewinne kleiner Parteien und Wählergruppen bei der Restsitzvergabe zu vermeiden. Professor Dr. Oebbecke hat dies wiederum anders gesehen und beurteilt das neue Verfahren kritisch bzw. er kritisiert, dass die Modifikation anerkannter Berechnungsverfahren vorgenommen wird. Das soll hier nicht unerwähnt bleiben. Keine Frage: Es gibt kein absolut perfektes Verfahren; das kann es mathematisch auch gar nicht geben. Alle haben Stärken und Schwächen, auch dieses neue. Landtag Alle Gutachten im parlamentarischen Verfahren und auch weitere, die positiven wie die kritischen, kommen zu der Analyse, dass das neue Verfahren zwischen den verfassungsrechtlich anerkannten Verfahren nach Sainte-Laguë auf der einen und d’Hondt auf der anderen Seite anzusiedeln ist. Dann stellt Professor Dr. Ogorek etwas Entscheidendes fest. Ich zitiere wieder: Keines der vorhandenen Modelle vermag dem Ideal der Erfolgswertgleichheit absolut gerecht zu werden. Dem Landesgesetzgeber obliegt die finale Entscheidung darüber, in welche Richtung er die unvermeidbaren, den jeweiligen Systemen immanenten Abweichungen vom Grundsatz der Erfolgswertgleichheit in Kauf zu nehmen bereit ist. In dieser Abwägung aller uns vorliegenden Informationen halten wir das neue Verfahren bei dem Erreichen von Erfolgswertgleichheit und der Annäherung an den Idealwert für gerechter und besser als das bisherige, insbesondere weil es die Überrepräsentation minimiert und gleichzeitig die Quotenbedingungen einhält. Deswegen stimmen wir gleich zu und lehnen den Entschließungsantrag ab. Trotz des Theaters drumherum ist der Wechsel auf ein neues Verfahren oder die Weiterentwicklung eines bestehenden Verfahrens auch überhaupt kein Drama. Das gab es immer schon. Bevor Horst Niemeyer 1970 das Hare/Niemeyer-Zählverfahren vorschlug, gab es 1790 schon jemanden, der genau so rechnete: Alexander Hamilton. Gegen Hamilton wurde ein anderes Verfahren gesetzt, und zwar durch Thomas Jefferson. Wir kennen es hier als d’Hondt. Dies wiederum änderte US-Präsident John Adams wenig später und rundete dann auf statt ab. Ich finde, die Debatten zum Sitzzuteilungsverfahren gehören auf die ganz großen Bühnen, auf den Broadway: ein Musical, das rockt. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

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