Marcel Hafke
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über einen Gesetzentwurf, der darauf abzielt, die Vorgaben des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen umzusetzen. Das ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung und zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Es bietet sich die Möglichkeit, unsere landesrechtlichen Spielräume zu nutzen und praxisrelevante Anpassungen vorzunehmen. Das KJSG hat das Ziel, den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern. Zudem soll die Situation von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und Erziehungshilfeeinrichtungen gestärkt werden. Einheitliche Hilfen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen sollen geschaffen werden. So soll vor Ort mehr Prävention geleistet sowie die Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien gefördert werden. In Nordrhein-Westfalen sollen diese Bundesvorgaben in unsere bestehenden Ausführungsgesetze integriert werden. Dabei werden wir besonders auf die neue Definition des Begriffs „Einrichtungen nach dem § 45a SGB VIII“ achten, denn diese Definition ist durchaus relevant, Frau Ministerin. Wir sehen nach wie vor die Gefahr, dass nach der neuen Definition – Sie sind darauf eingegangen – kleinere, familienanaloge Betreuungsformen keine neuen Betriebserlaubnisse erhalten können. Im weiteren Beratungsprozess wird es entscheidend sein, das auszudiskutieren. Wir werden darauf achten, dass familienanaloge Betriebsformen nicht nur einen Bestandsschutz erhalten, sondern auch in Zukunft möglich sind. Wir halten eine qualitative Betreuung dort nämlich für recht entscheidend. Ebenso wichtig ist uns die Konkretisierung der Ombudsstellen, um eine unabhängige Beratung und Konfliktklärung sicherzustellen. Wichtig wäre, dass auch Selbstvertretungen dieser Ombudsstellen zur Vermittlung und Klärung nutzen könnten. Im Großen und Ganzen unterstützen wir die geplanten Änderungen. Insbesondere die Betonung der Beteiligungsrechte aller Kinder und Jugendlichen ist ein zentraler Punkt. Es ist entscheidend, dass ihre Stimmen gehört und wertgeschätzt werden. Dies fördert nicht nur ihre persönliche Entwicklung, sondern stärkt auch ihr Demokratieverständnis und ihre gesellschaftliche Teilhabe. Unsere Kinder sollen lernen, 04.07.2024 dass ihre Meinungen zählen und dass sie aktiv an der Gestaltung ihrer Zukunft mitwirken können. Die geplanten Anpassungen in den nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetzen zum SGB VIII sind ein erster Schritt, um die bestehenden Probleme zu adressieren und die Qualität der Kinder- und Jugendhilfe zu verbessern. Wir müssen sicherstellen, dass die neuen Regelungen vor Ort tatsächlich umgesetzt und gelebt werden. Nur so können wir die Beteiligung und den Schutz der Kinder und Jugendlichen effektiv stärken. Die gesetzliche Verankerung der beratenden Mitgliedschaft des Landeselternbeirats im Landesjugendhilfeausschuss schafft mehr Rechtssicherheit und stärkt die Position der Eltern. Zudem wäre es begrüßenswert, wenn Jugendvertretungen auch auf Landesebene einbezogen würden, um die Mitwirkung junger Menschen weiter zu fördern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden uns in die folgenden Beratungen natürlich kritisch konstruktiv einbringen. Ein kleiner Kritikpunkt aber bleibt: Uns verwundert es schon, dass der Prozess bis zur Einbringung heute so lange gedauert hat, nämlich drei Jahre. Nichtsdestotrotz ist es gut, dass wir da jetzt hoffentlich einen Schritt weiterkommen und dann auch in diesem Jahr einen Abschluss in dem Prozess finden. Jedoch können wir dazu heute nach meiner Auffassung einen Beitrag leisten. Ich freue mich auf die Ausschussüberweisung, der wir natürlich zustimmen, und auf die Diskussionen im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP, Eileen Woestmann [GRÜNE] und Martin Metz [GRÜNE])
