Angela Freimuth
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums ist für jeden jungen Menschen ein großer Schritt und der Start in eine hoffentlich erfüllende berufliche Karriere. Insbesondere die Aufnahme eines Studiums ist meist verbunden mit einer ersten eigenen kleinen Wohnung in der Stadt der Hochschule, mit neuen Bekanntschaften, neuen Herausforderungen, deutlich gestiegener Eigenverantwortung und Kosten. Seit dem Jahr 1970 werden die finanziellen Lasten durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, abgefedert. Seine Ziele waren und sind Chancengleichheit im Bildungswesen und Mobilisierung von Bildungsreserven – besser finde ich das Wort „Talente“ – unabhängig von der ökonomischen Leistungsfähigkeit des Elternhauses. In den folgenden Jahrzehnten wurde das BAföG immer wieder an eine sich ändernde Realität angepasst und reformiert, zuletzt, wie gerade schon diskutiert, vor wenigen Tagen durch den Deutschen Bundestag. Die Förderungshöchstdauer wurde um ein Flexi-Semester verlängert, der Studienfachwechsel wurde erleichtert, die bundesseitigen Voraussetzungen zur digitalen BAföG-Beantragung, Bearbeitung und Entscheidung wurden gelegt, unter anderem mit der BAföG-App. Ziel: eine Beschleunigung der Bearbeitung. Denn wenn BAföG-Berechtigte monatelang auf Entscheidungen und natürlich auch auf die Leistungen 04.07.2024 warten müssen, dann schreckt das eben auch viele Talente ab. Bei der BAföG-Reform wurden die Bedarfssätze angepasst, Wohnkostenzuschuss und Elternfreibeträge ebenfalls. Diese Anpassungen waren notwendig, um nach den Heizkostenzuschüssen und der Einmalzahlung im vergangenen Jahr das BAföG als wichtige, vielleicht sogar wichtigste Bildungsleistung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen. Damit ist vieles, was Studierendenvertretungen und Fachleute gefordert haben, umgesetzt – nicht alles, aber vieles. Besonders hervorzuheben ist dabei die Einführung der Studienstarthilfe, eine einmalige, nicht rückzahlungspflichtige Unterstützung von 1.000 Euro, die für wichtige Ausgaben, wie sie gerade zu Beginn eines Studiums auftreten, zum Beispiel – Kollegin Eisentraut hat schon darauf hingewiesen – die Mietkaution oder auch Lehrmaterialien, genutzt werden können. Auch die hiesige Regierungskoalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag eine Einführung einer Studienstarthilfe versprochen, aber bislang nicht umgesetzt, genauso wie die im Koalitionsvertrag zugesagte Anpassung der Mittel für die Studierendenwerke und einige weitere Vorhaben. Bezüglich der Studienstarthilfe hat jetzt der Bund im Gegensatz zum Land geliefert und für eine signifikante Erleichterung für junge Talente gesorgt. Neben der Einführung der Studienstarthilfe auf Bundesebene liegt es nun natürlich auch an der Landesregierung und an der Parlamentsmehrheit, ihren Beitrag zur Entlastung junger Menschen in Ausbildung und Studium zu leisten. Die sicherlich in einer verantwortungsvollen Finanzplanung vorgesehenen Finanzmittel können nun ihrerseits genutzt werden, um zum Beispiel die BAföG-Bearbeitung zu beschleunigen und die Studierendenwerke bedarfsangemessen zu unterstützen, damit sie eben ihren gesetzlichen Auftrag trotz der gestiegenen Energiepreise und Tarifabschlüsse auch erfüllen können. Ich will in Erinnerung rufen, lieber Kollege Brüntrup, dass Sie in Ihrem Koalitionsvertrag eine mindestens dreiprozentige, regelmäßig steigende Unterstützung für die Studierendenwerke zugesagt hatten. Bislang ist da aber nichts passiert, und wenn ich Sie richtig verstanden habe, wird da auch nichts passieren. Oder wie muss man das lesen? Ich danke jedenfalls den Kolleginnen und Kollegen der SPD für den vorliegenden Antrag, gibt er uns doch die Gelegenheit, die Beiträge des Bundes für die Bildungsgerechtigkeit – nicht nur durch das Startchancen-Programm, das wir ja an anderer Stelle diskutiert haben, sondern auch durch die BAföG-Reform – anzuerkennen. Landtag Der Antrag gibt auch die Gelegenheit – ich will das einmal als Einladung formulieren –, dass auch die hiesige Parlamentsmehrheit ihren Blick weitet, wie die Spielräume genutzt werden können, um tatsächlich landesseitig die Studierenden und – das füge ich ausdrücklich hinzu – auch die Auszubildenden zu unterstützen. Nutzen Sie diese Gelegenheit. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP und Dr. Bastian Hart- mann [SPD])
