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Christof Rasche

04.07.2024 Sitzungen 18/70

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Josefine Paul das Wort. Bitte sehr. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die afghanischen Ortskräfte haben auch die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr bei ihrem Einsatz unterstützt. Diese Unterstützung war für die Bundeswehr notwendig zur Erfüllung ihres Auftrages. Die Kollegen haben im Vorfeld bereits breit gewürdigt, welche Wichtigkeit die Ortskräfte auch für die Unterstützung 04.07.2024 der Bundeswehr hatten. Im Übrigen sieht die Bundeswehr das selber so. Das macht auch unsere Verantwortung für die Unterstützenden vor Ort deutlich. Wir haben hierzulande auch eine humanitäre Verantwortung, wenn nämlich Menschen in anderen Ländern zum Verlassen ihres Landes gezwungen werden. Und diese Verantwortung haben wir noch mal mehr, wenn sie zum Verlassen ihres Landes gezwungen werden, weil sie unsere Bundeswehr in der Erfüllung ihres Auftrages unterstützt haben. Genau das tut dieses Aufnahmeprogramm. Wer sich an die Situation in Afghanistan im Herbst 2021 erinnert, der erinnert sich an ein Land, dessen staatliche Strukturen zusammengebrochen sind. Die humanitäre Notlage war extrem. Das galt auch für die sogenannten Ortskräfte und Menschen, die sich für Menschenrechte, Demokratie und für ein freies Afghanistan eingesetzt haben. Sie nehmen, auch ausweislich Ihrer Rede, einmal mehr keinerlei Differenzierung vor. Sie haben Ihre Haltung, die weit über das, was Sie im Antrag vorgelegt haben, hinausgeht, in Ihrer Rede deutlich dargelegt: Sie stehen für ein nationalistisches Weltbild. Es ist aus Ihrer Rede deutlich herausgekommen, dass Sie für eine Politik der Abschottung stehen. Aber ich bin der festen Überzeugung: Diesen Menschen zu helfen, war und bleibt die richtige Entscheidung der Bundesregierung. Wir reden hier von humanitären Aufnahmeprozessen, also übrigens auch von Formen gesteuerter Migration. Solche Prozesse gilt es an dieser Stelle auch durch die kontinuierliche Überprüfung von Verfahren zu stärken und nicht, wie es die antragstellende Fraktion auch mit diesem Antrag erneut versucht, in Misskredit zu bringen. Im Übrigen sind humanitäre Aufnahmeprozesse kein neues Phänomen. Sie finden richtigerweise auf unterschiedlicher Basis seit Jahren statt. Die Mehrzahl dieser Programme konzipiert der Bund. Es handelt sich um Programme, in denen erprobte Abläufe zur Anwendung kommen, die auch die Frage der Sicherheitsüberprüfung umfassen. Diese Verfahren wurden – das ist auch gerade noch einmal in den Debattenbeiträgen der Vorredner deutlich geworden – auch nach Berichten über Probleme überprüft. Die Koalitionsvereinbarung Nordrhein-Westfalens beinhaltet die konsequente und rechtmäßige Abschiebung von Straftäter*innen und Gefährdern. Insofern ist die Haltung der Landesregierung klar, auch wenn die AfD-Fraktion hier erneut versucht, das anders darzustellen. Ob eine solche Rückführung tatsächlich in alle Regionen möglich ist, liegt insbesondere in der Lagebewertung des Bundes. Es ist Aufgabe des Bundesinnenministeriums, für alle Herkunftsländer sowie Anrainerstaaten zu prüfen, ob Abschiebungen möglich Landtag sind. Allerdings müssen Rückführungen rechtssicher und auch in der Praxis umsetzbar sein. Die Landesregierung geht konsequent gegen Personen, die die öffentliche Sicherheit gefährden, unter Ausschöpfung aller aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten im Rahmen eines ganzheitlichen Bekämpfungsansatzes vor. Dazu findet eine enge Koordinierung, ein enger Informationsaustausch mit allen dafür relevanten Behörden statt. Auch dazu braucht es keinerlei Belehrung der antragstellenden Fraktion. Das ist längst gängige Praxis, auch im Sinne der Rechtsstaatlichkeit und der Sicherheitsinteressen unseres Landes.

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