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Christof Rasche

04.07.2024 Sitzungen 18/70

Für die Landesregierung hat nun Minister Nathanael Liminski das Wort. Bitte sehr. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die FDP greift mit ihrem Gesetzentwurf ein Thema auf, das aktuell ist und auch viel diskutiert wird. Die Vergütungsstrukturen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind etwas – wir haben es gerade gehört –, was sowohl die KEF, die Anstalten selbst, die Landesrechnungshöfe und die Gremien der Rundfunkanstalten als auch die Länder umtreibt. Wir als Landesregierungen haben uns zuletzt explizit dazu verhalten. Im Januar 2024 haben wir in unseren Beschlüssen in Bingen erstens thematisiert, dass das Personalkostenbudget stabilisiert werden muss, und zweitens, dass wir ein angemessenes und transparentes Vergütungssystem für außertarifliche Leitungs- und Führungsfunktionen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauchen. Ich will also sagen: Es ist nicht so, dass hier ein Thema aufgedeckt worden wäre, das jetzt dringend abgestellt werden muss, sondern es ist ein Thema, über das schon vielfach diskutiert wird und über das man auch diskutieren muss; das will ich explizit zugestehen. Aus meiner Sicht ist es vielmehr Teil dessen, was wir besprechen müssen, wenn wir uns nun daran machen, in einem Reformstaatsvertrag ein Regelwerk zu schaffen, das zur Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als pflichtfinanziertes Medienprodukt dauerhaft beiträgt. Ich habe es schon häufiger öffentlich gesagt: Dafür muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk sowohl mit Blick auf das Produkt überzeugen als auch mit Blick auf das Preisleistungsverhältnis. Beides gehört zusammen, damit Menschen dauerhaft bereit sind, ein 04.07.2024 solches pflichtfinanziertes Rundfunksystem zu tragen. Natürlich gehören dazu auch nachvollziehbare und gut austarierte Vergütungen. Nur so schaffen wir die Akzeptanz. Ich sehe allerdings gleichzeitig – das müssen wir bei der Tonlage immer bedenken –, dass in diesem Thema momentan so viel Bewegung ist, wie ich es zumindest zuletzt selten erlebt habe. Es gibt auch viel Einigkeit dazu, dass es insgesamt Reformen bedarf – nicht nur im Länderkreis, sondern auch unter den Sendern und nicht zuletzt auch in der KEF. Wir brauchen für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der dauerhaft akzeptiert ist, eine klare Orientierung am Auftrag, mehr Wirtschaftlichkeit und auch ein erhöhtes Kostenbewusstsein. Das ist nicht zuletzt angesichts der Eskapaden im rbb aus dem Jahr 2022 völlig klar. Wenn wirklich dauerhaft zur Akzeptanz beigetragen werden soll, ist es allerdings wichtig, dass wir diese Schritte gemeinsam gehen. Es muss doch klar sein, dass ein 16-teiliges Puzzle für ein System, das die Menschen als ein Ganzes wahrnehmen, auf Dauer nicht vorteilhaft ist. Deswegen brauchen wir gemeinsame Maßgaben der Länder für den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk, nicht nur für die ARD, sondern natürlich auch für das Deutschlandradio und das ZDF. Ich jedenfalls kann den Mehrwert einer singulären Regelung alleine für den WDR nicht erkennen – außer vielleicht einige öffentlichkeitswirksame Schlagzeilen. Insofern werbe ich dafür: Unterstützen Sie dieses Thema natürlich in den laufenden Diskussionen dazu, was am Ende an konkreter Regelung den Weg in den Reformstaatsvertrag findet. Aber vor Schnellschüssen in den einzelnen Landtagen kann ich vor diesem Hintergrund nur warnen. Wer das jetzt mit Blick darauf, dass gerade der WDR eine neue Intendanz wählt, macht, der sollte beherzigen, was hier schon gesagt worden ist: Diese Wahl hat bereits stattgefunden. Auch von meiner Seite herzlichen Glückwunsch an die neue Intendantin. Die Gespräche über die Vergütung werden jetzt sehr zeitnah durch den Verwaltungsrat aufgenommen. Richtig ist: Ein Verwaltungsrat tut dies natürlich im Lichte dessen, was auch politisch diskutiert wird. Insofern ist es völlig legitim, das Thema zu erörtern. Es allerdings im laufenden Verfahren gesetzlich regeln zu wollen, trägt nicht unbedingt zur Konsistenz von Lösungen bei. Insofern sollten wir aufpassen, dass wir es vonseiten des Landtags nicht verstolpern. Deswegen ist es wichtig, es mit Blick auf den richtigen Zeitpunkt zu machen und dann natürlich auch die nötige Präzision walten zu lassen. Diese kann ich ehrlicherweise in dem Gesetzentwurf nicht erkennen. Zum einen sehe ich keinen Grund, warum man nicht die von der KEF empfohlene Orientierung am öffent-Landtag lichen Sektor wählt. Und zweitens: Was sollen die Parameter sein, die begründen, dass man sich an der Landesbesoldung orientiert? Und drittens: Wie steht es um Versorgungsleistungen? Wenn man einen Gesetzentwurf vorlegt, ist es etwas anderes als wenn man einen Antrag vorlegt. Dann muss man solche Fragen beantworten, denn das erhöht natürlich auch die Erwartungen an eine solche Initiative. Ich kann an der Stelle nur dafür werben: Lassen Sie uns das Thema im Blick behalten, die Bedeutung des Themas trotz des geringfügigen finanziellen Umfangs gemeinsam würdigen und es im Reformstaatsvertrag für alle Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in allen Ländern regeln. Dann haben wir der Sache am Ende tatsächlich gedient. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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