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Ina Blumenthal

SPD 04.07.2024 Sitzungen 18/70

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich vorweg zu sagen: Selbstverständlich werden Landtag wir als SPD-Fraktion der Überweisung dieses FDP-Antrags an den Ausschuss zustimmen. Natürlich verwundert es durchaus ein bisschen, dass die FDP dieses Thema kurz vor der Sommerpause noch einmal auf die Tagesordnung des Plenums des Landtags Nordrhein-Westfalen setzt, und zwar nicht, weil das Thema nicht wichtig ist, sondern weil hier in Nordrhein-Westfalen schon so viel darüber geredet und dazu gearbeitet wurde. Wir in Nordrhein-Westfalen sind Vorreiter in Bezug auf die Transparenz im Umgang mit den Gehältern der Intendantinnen und Intendanten. Es ist recht schwer, Leistung in eine Summe umzurechnen. Das gilt nicht nur für Chefs und Chefinnen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, sondern auch für viele andere Berufszweige. Es bleibt also die Frage, wie ein angemessenes Gehalt für Spitzenposten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk aussieht. Gibt es überhaupt ein objektiv richtiges Gehalt für Intendantinnen? In einer so emotional geführten Diskussion wie dieser müsste es uns allen eigentlich um die Versachlichung gehen. So gibt es uns auch Ulf Papenfuß von der Zeppelin Universität mit auf den Weg, der sich schon in einer 2022 veröffentlichen Studie ganz intensiv mit dieser Frage auseinandergesetzt hat. Herr Kollege Witzel, dass sich zuletzt die Rundfunkkommission noch einmal dieses Themas angenommen hat, wissen Sie; denn wir haben alle gemeinsam die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angestoßen. Wir alle, die wir uns mit Medien beschäftigen, beschäftigen uns auch mit dem Reformpapier. In der Rundfunkkommission wurde noch einmal ganz klar gesagt – ich zitiere –: „Für die außertariflichen Leitungs- und Führungsfunktionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll ein Vergütungssystem entwickelt werden, das sich – wie auch von der KEF vorgeschlagen – grundsätzlich am Gehaltsgefüge des öffentlichen Sektors orientiert.“ Die Vorsitzende Heike Raab – sie ist eine Kollegin aus Rheinland-Pfalz – ist schon mit einem konkreten Vorschlag an die Öffentlichkeit gegangen. Demzufolge soll es neben einer Art Grundgehalt eine Vergütung mit Blick auf die Größe des Hauses und die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben. Das halte ich für eine sehr gute Diskussionsgrundlage. Wie ich vernommen habe, werden dazu bereits erste Gespräche im WDR geführt. Das passt sehr gut, weil wir mit Frau Dr. Katrin Vernau eine neue und sehr reformfreudige Intendantin gewählt haben, die im Januar 2025 ihre Arbeit als Nachfolgerin von Tom Buhrow aufnehmen wird. Herzlichen Glückwunsch auch von uns an Frau Vernau, die sicherlich eine sehr gute Arbeit machen wird, weil sie schon eine sehr gute Arbeit gemacht hat! 04.07.2024 (Beifall von der SPD) Wir können uns also sehr sicher sein, dass wir im nordrhein-westfälischen Landtag auch ohne den FDP-Antrag eine ausführliche Debatte zu diesem Thema geführt hätten. Wir sind uns sicher, dass wir diese Debatte auch weiter führen werden. Ich sage ganz klar, dass wir diese Diskussion zu Recht führen. Ich kann verstehen, dass es zum Beispiel bei Familien, die selbst rechnen müssen, Fragezeichen hervorruft, wenn sie so hohe Zahlen sehen. Wir müssen uns aber auch klarmachen, dass die Leitung eines solchen Hauses mit all seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit den journalistischen Formaten, mit dem Entwicklungspotenzial und auch mit der demokratischen Bedeutung wirklich angemessen vergütet werden muss. Uns bleibt also zu sagen: Wir freuen uns auf die Diskussion, die natürlich vor allem im Verwaltungsrat des WDR, aber selbstverständlich auch hier geführt werden wird. Kollege Witzel, gestatten Sie mir noch einen letzten Satz. Ich möchte Sie wirklich bitten, sich bei Interviews noch einmal Ihrer Wortwahl zu vergewissern. Ich schätze liberale Politik, glaube aber, dass mit rechtem Wording noch nie etwas Gutes zustande gekommen ist. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

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