Ralf Witzel
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk nimmt mit seiner Grundversorgung an Information, Kultur und Bildung eine wichtige Rolle für unser Land wahr. Er bietet ein Angebot auch in den Feldern, die für die Gesellschaft bedeutsam sind und die allein durch werbefinanzierte private Veranstalter Landtag nicht hinreichend abgedeckt werden. Deshalb wird seine Existenz auch durch das Bundesverfassungsgericht geschützt und gesichert. Richtig ist aber ebenso: In vielen Bereichen hat über die Jahre hinweg eine schleichende, aber kontinuierliche Expansion der Angebote stattgefunden. Diese Expansion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geht weit über den eigentlichen Auftrag der Grundversorgung hinaus und sorgt zusammen mit einem teuren Bieterwettbewerb um Sportrechte und immensen Pensionslasten für einen immer größeren Finanzbedarf, der von den pflichtigen Beitragszahlern finanziert werden muss. Die Forderungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach der nächsten Erhöhung des Rundfunkbeitrags klopfen bereits an die Tür. Das ist die Auswirkung des weltweit teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der sich immer neue Betätigungsfelder gönnt. Nach Redaktionsschluss des hier zur Beratung vorliegenden Gesetzentwurfs hat die dpa am 25. Juni 2024 mitgeteilt, dass allein die Beitragseinnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erstmals in seiner Geschichte auf über 9 Milliarden Euro angestiegen sind. Zusammen mit Werbung und Lizenzen kommen weit über 10 Milliarden Euro an jährlicher Finanzmasse zusammen. Die kontinuierliche Angebotsexpansion verbunden mit Kostensteigerungen kosten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zunehmend Akzeptanz bei den Beitragszahlern. Wir alle wissen: Ein Viertel der Bevölkerung konsumiert regelmäßig keine Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mehr. Die Modernisierungserwartungen in den nächsten Jahren sind immens hoch. Es ist schön, dass auch der Medienminister gerade den Saal betritt. Sie werden allen einzelnen Sendeanstalten die Bereitschaft zu weitreichenden Reformen abverlangen, wenn wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhalten und seine Akzeptanz im Bereich der Grundversorgung stärken wollen. Das ist das Ziel der FDP-Landtagsfraktion und sollte, Herr Minister Liminski, sicherlich auch das Ziel der Landesregierung sein. (Beifall von der FDP) Wer an der Spitze des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Verantwortung trägt, sollte mit gutem Beispiel vorangehen und adäquate Erwartungen an seine eigene Honorierung haben. Natürlich sind Einsparungen bei der Vergütung der Intendanz vom Volumen her ungeeignet, die Kostenexplosion im öffentlichrechtlichen Rundfunk zu stoppen. Die Argumentation ist deshalb auch eine andere. Es geht um die Signalwirkung der Vergütung der Intendanz. Diese ist von hoher symbolischer Bedeutung sowohl für die pflichtigen Beitragszahler als auch für 04.07.2024 Einsparungen und Reformbereitschaft im Innern der Rundfunkanstalt WDR. „Führung von vorne“ muss die neue Devise lauten. Die Veränderungsbereitschaft, die man innerhalb der eigenen Organisation erwartet, muss auch selbst von der Spitze vorgelebt werden. Der Intendant oder im aktuellen Fall die zukünftige Intendantin ist natürlich nicht mit einem DAX-Vorstand vergleichbar. Ihr wirtschaftliches Risiko ist überschaubar; denn die KEF ermittelt den Finanzbedarf, und die Gerichte setzen im Bedarfsfall eine auskömmliche Finanzierung durch. Ein Intendant ist oberster Leiter einer öffentlichen Anstalt, nicht mehr und nicht weniger, und der öffentlichrechtliche Rundfunk wird anders als private Medienanbieter pflichtig finanziert. Deshalb ist es auch objektiv unverständlich, dass die Führungsspitze der öffentlich-rechtlichen Anstalt WDR deutlich höher vergütet wird als der Ministerpräsident des Landes, für das die Anstalt zuständig ist. Wenn man einen objektiven Maßstab für die Vergütungshöhe sucht, dann ist dieser in der B-Besoldung zu finden. Für die FDP-Landtagsfraktion ist jedenfalls klar: Die höchste Kategorie der B-Besoldung muss zugleich auch der Oberdeckel für die Intendantenvergütung sein. Die zurückliegenden Besetzungen beim WDR zeigen über Jahrzehnte: Es sind gerade keine externen Manager aus der Wirtschaft, sondern vorhandene Führungskräfte aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die die nötige Akzeptanz aufbringen, um auch vom Rundfunkrat zu neuen Intendanten gewählt zu werden. Für sie alle stellt in jedem Fall die Vergütung nach B11 eine erkennbare finanzielle Verbesserung dar und damit auch eine angemessene Honorierung im Vergleich zu bisher ausgeübten Führungsaufgaben im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Es ist nun wichtig, einen solchen Gehaltsdeckel gesetzlich verbindlich und für jedermann transparent auf Dauer im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu etablieren. Aktuell sind die Rahmenbedingungen für diesen Kulturwandel besonders gut. Nie sind Reformen einfacher umzusetzen als in Zeiten des personellen Umbruchs, in denen man sich gerade nicht mit Besitzständen auseinandersetzen muss. Wir fordern Sie alle auf: Lassen Sie uns in einen ergebnisoffenen Dialog einsteigen, wie wir im Rahmen dieser Gesetzesinitiative zu einer guten und dauerhaft tragfähigen Lösung kommen können. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP)
