Sebastian Watermeier
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Vertrauen in die Polizei ist für unseren Rechtsstaat und unsere demokratische Grundordnung unabdingbar. Landtag Immer wieder kam es in der Vergangenheit bundesweit zu Vorfällen, die dieses Vertrauen durch öffentliche Berichterstattung erschüttert haben. Rechtsextremistische Chatgruppen, unrechtmäßige Datenabfragen an Polizeicomputern bis hin zum Verschwinden von Munition und Dienstwaffen sowie immer wieder vereinzelte Fälle von unverhältnismäßiger Polizeigewalt sind eine traurige Realität. Es zeugt von der guten Arbeit unseres Rechtsstaates, dass die meisten dieser Vorfälle öffentlich gemacht und auch aufgeklärt worden sind. Um es sehr deutlich zu sagen: Es sind Einzelfälle, und unser uneingeschränktes Vertrauen gilt weiterhin der Polizei in Nordrhein-Westfalen in ihrer Gesamtheit und den Beamtinnen und Beamten, die täglich Dienst für unsere Sicherheit tun. Aber: Wir müssen daran arbeiten, das Vertrauen in die Polizei auch bei den Bürgerinnen und Bürgern wieder zu stärken und deutlich zu machen, dass der Rechtsstaat bei sanktionswürdigem Verhalten ebenso wie bei Missständen innerhalb der Polizeibehörden nicht im Zweifel ein Auge zudrückt, sondern aktiv an mehr Aufklärung und einer transparenten Fehlerkultur arbeitet. Insofern ist die Einführung eines oder einer Polizeibeauftragten beim Landtag ein richtiger und wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz, Vertrauen und einer besseren Kontrolle und Unterstützung innerhalb unserer Polizeibehörden. Es hat nun ziemlich gedauert, bis sich die regierungstragenden Fraktionen auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf einigen konnten. Man konnte den Redebeiträgen der Vorredner deutlich entnehmen, dass es Unterschiede in der Bewertung der Notwendigkeit einer solchen Position gibt. Aber immerhin: Sie haben es geschafft. Zur Wahrheit gehört aber auch: Während Sie hier in NRW noch diskutiert haben, war die Ampelkoalition in Berlin schnell und effektiv und hat bereits gehandelt. Bereits seit März dieses Jahres (Unruhe) gilt das Gesetz über den Polizeibeauftragten oder die Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag. (Zuruf) – Vielleicht wollen Sie zuhören, vielleicht haben Sie an der Debatte aber auch kein Interesse mehr. – Wenn man das Bundesgesetz und den vorliegenden Gesetzentwurf einmal übereinanderlegt, dann fallen einige Details ins Auge, die noch Diskussionsbedarf aufzeigen. Warum zum Beispiel darf der NRW-Polizeibeauftragte gemäß Ihres Gesetzentwurfs nur mit vorheriger Anmeldung Dienststellen betreten, während der Bundesbeauftragte dies jederzeit und ohne Anmeldung kann? (Zuruf von Dr. Julia Höller [GRÜNE]) 04.07.2024 Warum kann der Bundesbeauftragte die Herausgabe von Akten verlangen, der Landesbeauftragte lediglich um Akteneinsicht ersuchen, die ihm gewährt werden soll? Warum gibt es im NRW-Gesetzentwurf deutlich mehr Fallkonstellationen, in denen der Polizeibeauftragte nicht tätig werden kann? (Dr. Julia Höller [GRÜNE]: Welche denn?) Warum sind die Voraussetzungen für das Amt in Ihrem Gesetzentwurf so streng geregelt? Ist es wirklich notwendig oder ist es nicht vielmehr eine unnötige Hürde, dass in NRW die Befähigung zum Richteramt vorliegen muss? Wie sieht die konkrete materielle Unterstützung für dieses Amt aus? Auch insgesamt sind die Befugnisse des Polizeibeauftragten des Bundes nach unserer Auffassung eindeutiger und klarer geregelt. Alles in allem haben wir also Gesprächsbedarf; insbesondere einer Anhörung von Sachverständigen, in der offene Fragen bewertet werden können, sehen wir mit großem Interesse entgegen. Dennoch freuen wir uns, dass der Gesetzentwurf endlich auf dem Tisch liegt. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorne, und wir sind bereit, konstruktiv an notwendigen Anpassungen und Verbesserungen mitzuarbeiten. Unser Ziel muss es sein, einen Polizeibeauftragten zu schaffen, der unabhängig, effektiv und vertrauenswürdig ist. So können wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Polizeibehörden stärken und die Transparenz erhöhen. Also lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, diesen Gesetzentwurf zu verbessern, damit Nordrhein-Westfalen einen Polizeibeauftragten oder eine Polizeibeauftragte bekommt, der oder die nicht nur auf dem Papier existiert, sondern in der Praxis unabhängig und handlungsfähig ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD)
