Dr. Marcus Optendrenk
Herr Kollege Witzel, Sie haben gerade am Schluss Fragen zu inhaltlichen Punkten gestellt, zu denen wir gestern miteinander ausgetauscht haben, dass sie natürlich Gegenstand des parlamentarischen Verfahrens sein müssen. Natürlich wird man im Rahmen des Nachtragshaushalts Ihre Vorschläge dahin gehend prüfen müssen, ob man etwas anderes als das, was die Regierung Ihnen vorschlägt, tun kann. Das ist Ausdruck des Beratungsrechts und des Beratungsmonopols des Parlaments aus dem Budgetrecht. Das ist aber nicht Gegenstand dessen, was in der Aktuellen Stunde als Thema aufgerufen ist. Die Frage lautet nämlich: Wie ist der Haushaltsvollzug 2024? – Dazu haben wir uns nicht nur gestern, sondern auch bei Beratungen in der Vergangenheit intensiv ausgetauscht. Sie kennen die Haushaltscontrollingberichte und all die ausführlichen Berichte, die ich Ihnen im HFA vorgelegt habe. Sie hatten im HFA auch die Möglichkeit, nachzufragen, wie es mit der Bewirtschaftung ist. Ich habe mich insbesondere auf Fragen des Kollegen Zimkeit ausdrücklich dazu geäußert, ob es bezogen auf diese einzelnen Themen, die in den Medien aufgepoppt sind und zu denen ich keine Kenntnisse hatte und bis heute keine Erlasse der Ressorts kenne, eine generelle Linie gibt. Ich habe erklärt, dass es diese generelle Linie nicht gibt, und das stimmt. Landtag Gestern haben wir in der Fragestunde herausgearbeitet – weil nicht alle da waren, möchte ich das gern noch mal berichten –, dass es zwei Kategorien von Erlassen gibt. Das eine sind die Erlasse, die vom Finanzministerium als Haushaltsbewirtschaftungserlasse auf der Basis Ihrer Parlamentsbeschlüsse gemacht werden. Der Haupterlass – das kennen Sie aus Jahrzehnten – ist dabei immer der Haushaltsbewirtschaftungserlass, der vor Weihnachten kommt. Der legt zum Beispiel fest – darüber habe ich im HFA auch berichtet –, dass Verpflichtungsermächtigungen nicht in vollem Umfang ausgeschöpft werden wie in anderen Bundesländern, sondern dass wir bis zum Haushaltsbeschluss der Landesregierung auf 30 % der Verpflichtungsermächtigungen gehen, um Vorbindungen zukünftiger Haushalte möglichst gering zu halten. Denn wir haben gesehen, dass auf der Basis der Finanzplanung, der Steuereinnahmen und insbesondere der Konjunkturerwartung die Spielräume für zukünftige Jahre relativ gering sein werden, wenn sich die konjunkturelle Lage nicht aufhellt, was ich gemeinsam mit der Wirtschaftsministerin und sicherlich Ihnen allen sehr hoffe. Deshalb haben wir uns an der Stelle sehr vorsichtig im Gelände bewegt. Zu den Regelungen, die Sie in der HFA-Sitzung angesprochen haben, gab es keine Vorgaben. (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Ich vermute – das habe ich gestern gesagt; Kollege Witzel und seine Fraktion haben es erfragt –, dass die Bewirtschaftungen, die sich an der Stelle das eine oder andere Mal auf Sachkosten und Ähnliches bezogen hab, möglicherweise auch deshalb gemacht worden sind, weil in 2024 die Spielräume durch unsere Einsparvorgaben schon verengt sind und dann zum Beispiel die Erwirtschaftung einer globalen Minderausgabe, die Sie uns als Parlament vorgegeben haben, entsprechend umgesetzt werden muss. Wir haben zwei Formen globaler Minderausgaben: einerseits eine globale Minderausgabe für den Gesamthaushalt im Einzelplan 2020 und andererseits ressortbezogene globale Minderausgaben. Den Ressorts obliegt es, zu prüfen, ob sie die globalen Minderausgaben entsprechend erwirtschaften können. Deshalb ist es auch Aufgabe der Ressorts, diesen Haushalt zu bewirtschaften. Das ist Ausdruck des Ressortprinzips. Insofern sind die beiden übergeordneten Haushaltungsbewirtschaftungserlasse auch nur auf sehr wenige Themen konzentriert, und sie sind auch eine Ausnahme von dem allgemeinen Grundsatz, dass das Ressortprinzip im Übrigen die Bewirtschaftung aller Einzeltitel umfasst. Daher habe ich Ihnen an der Stelle sehr klar gesagt, dass wir solche, in die Details von Sachausgaben und Ähnlichem eingreifende Erlasse des Finanzministeriums nicht haben – und auch weiterhin nicht haben. 04.07.2024 Ich möchte die Frage daher so beantworten wie gestern. Sie können auch noch mal nachlesen, dass ich es nicht anders erkläre. Die Tatsache, dass wir bezogen auf die Stellenbesetzungen Einschränkungen vorgenommen haben, folgt der Logik, dass wir bei uns selbst in den Ministerien mit der Sparsamkeit vorangehen, weil uns klar ist, dass die Aufnahme von Schulden immer Zukunftslasten in Form von Zinsen produziert. Deshalb wollen wir besonders sparsam damit umgehen. Ich habe Ihnen das gestern auch erläutert. Wir gehen bei uns selbst voran. Wir gehen bei unseren Standards, die wir uns insgesamt als Regierung setzen, voran. Wir haben bisher auf der Basis dessen, was Sie zitiert haben, keinen einzigen Bewirtschaftungserlass eines anderes Ressorts, der uns vorgelegt worden wäre, sodass ich Ihnen den auch nicht übermitteln kann. Wenn es einen solchen Erlass gäbe, würde ich Ihnen den zur Verfügung stellen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
