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Ralf Witzel

FDP 04.07.2024 Sitzungen 18/70

Vielen Dank. – Herr Präsident! Herr Finanzminister, ich möchte auf Ihren Beitrag eingehen und dazu Stellung beziehen, weil Sie mich persönlich dazu angesprochen haben, wie meine Ausführungen gemeint waren. Das will ich Ihnen gerne noch etwas ausführlicher erläutern. Es gibt eine, sicherlich auch Ihnen bekannte, Parlamentsinformationsvereinbarung, die die Zusammenarbeit zwischen Landesregierung und Landtag regelt, und zwar mit der Zielsetzung, trotz aller unterschiedlicher Auffassungen in der Sache zu einem vertrauensvollen Miteinander zu kommen. Diese Parlamentsinformationsvereinbarung enthält den Punkt VII., der sich auf schriftliche Berichte an Ausschüsse bezieht. Dieser Punkt VII. regelt, dass offizielle Berichte an Ausschüsse, wenn Berichtsanfragen, Fragewünsche vom Parlament, von Abgeordneten kommen – also auch von mir; ich habe Ihnen das eben noch mal referiert –, wahrheitsgemäß den Kenntnisstand der Landesregierung wiedergeben müssen. Wir sehen diesen Auftrag, den Kenntnisstand der Landesregierung an sich wiederzugeben, und wir halten ihn für richtig. Aber wir haben keine Erkenntnisse dazu – Sie können das gleich gerne noch mal klarstellen –, dass Sie diesem Auftrag nachgekommen sind. Das wäre beispielsweise der Fall gewesen, wenn Sie eine Ressortabfrage gestartet und gesagt hätten: Es gibt einen Informationswunsch, eine mit zehn Tagen Vorlauf fristgerechte Beantragung der FDP-Fraktion zum Thema „Sparerlasse“. Was haben die Ressorts beschlossen? – Ich bitte Sie, dem Parlament zu berichten, ob Sie eine solche Ressortabfrage gestartet und von den Ressorts eine Fehlmeldung bekommen haben. Dann würde ich nämlich verstehen, dass Sie sagen, Ihnen sei dazu nichts bekannt. Ansonsten hätten Sie nach unserer Auffassung gemäß Parlamentsinformationsvereinbarung anders mit dem Parlament umzugehen, wenn Sie als Landesregierung und nicht nur als Finanzminister Informationen zur Verfügung zu stellen haben. – Das ist das eine. Das Zweite, was ich sagen will, ist, dass wir nach unserem Verständnis keine Einheitsopposition sind. Es ist nicht Aufgabe des Finanzministers, zu fordern, die Opposition müsse sich auf ein gemeinsames, gleichgerichtetes Verfahren bzw. sich inhaltlich verständigen. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Es gibt im Haus drei Oppositionsfraktionen mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Sie werden nicht von Landtag meiner Fraktion, der FDP-Landtagsfraktion, verlangen, dass wir uns in allen Punkten mit der SPD- oder der AfD-Fraktion abstimmen müssen, (Sven Wolf [SPD]: Mit der AfD geht das ja auch nicht!) um ein gemeinsames Vorgehen in der Auseinandersetzung zu Inhalten und zum Vorgehen der Landesregierung zu suchen. So ist jedenfalls unser Verständnis. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Herr Finanzminister, ich will noch etwas Weiteres sagen. In Ihrem letzten Redebeitrag haben Sie gesagt, Sie würden sich über Alternativvorschläge freuen. Wie Sie diese Aufforderung jedenfalls an meine Fraktion gerichtet haben, finde ich, höflich formuliert, etwas unterkomplex. Wir haben Ihnen – es ist nicht lange her – im Plenum einen Alternativvorschlag dazu vorgelegt, was wir aus unserer Sicht tun sollten, um die Haushaltslage in den Griff zu bekommen oder jedenfalls keine neuen Schulden machen zu müssen. Sie können das nachlesen. Es ist der Antrag der FDP-Landtagsfraktion zur Vermeidung einer Schuldenorgie, Drucksache 18/9474. In diesem Antrag schreiben wir, dass Sie doch zum 1. Januar 2024 7,9 Milliarden Euro Selbstbewirtschaftungsmittel hatten. Der Vorschlag der FDP-Landtagsfraktion lautet, doch bitte an diese 7,9 Milliarden Euro Selbstbewirtschaftungsmittel heranzugehen, bevor Sie neue Schulden machen, die ja mit Zinskosten und allem anderen, was Sie sonst noch vortragen, verbunden sind. Schauen Sie sich bitte mal Ihre Reaktion an. Diese können Sie im Wortprotokoll der Plenardebatte, die wir zu diesem Antrag geführt haben, nachlesen. Sie haben diesen Antrag zurückgewiesen und ihn für nicht machbar und nicht realistisch gehalten. Am Dienstag dieser Woche haben Sie bei der Kabinettspressekonferenz gesagt, dass Sie genau das machen, was Ihnen die FDP-Landtagsfraktion vor wenigen Wochen vorgeschlagen hat. Sie wollen nämlich 2,6 Milliarden Euro aus den Selbstbewirtschaftungsmitteln für den Haushalt zurückübertragen – allerdings erst für das Jahr 2025 und nicht für das Jahr 2024. Und das ist unser Kritikpunkt. Sie bräuchten keinen Nachtragshaushalt mit dem Instrument „neue Schulden“ – ich sehe, dass der Landesrechnungshof interessiert zuhört –, sondern könnten einfach schon jetzt die vorhandenen Selbstbewirtschaftungsmittel gemäß unserer Vorstellung nutzen, wenn Sie doch bereits heute identifiziert haben, dass da 2,6 Milliarden Euro herumliegen, die Sie nicht brauchen. 04.07.2024 Unsere Vermutung – dazu können Sie sich ja noch äußern – lautet, dass Sie das deshalb nicht tun, weil Sie sich mehr Ausgabenspielräume verschaffen wollen und deshalb das Maximale dessen, was die Konjunkturkomponente bei ihrer erstmaligen Anwendung in diesem Land erlaubt, an neuen Schulden aufnehmen, weil Sie dann das Instrument „Selbstbewirtschaftungsmittel“ noch für künftige Jahre, für die zweite Hälfte der Wahlperiode zur Verfügung und somit vor zukünftigen Wahlterminen noch Spielgeld in der Kasse haben. (Christian Berger [CDU]: Das sind doch Mut- maßungen!) Das halten wir nicht für die richtige Prioritätensetzung. Wenn Sie heute wissen, dass da 2,6 Milliarden Euro Selbstbewirtschaftungsmittel liegen, die Sie zurückübertragen könnten, warum machen Sie dann einen schuldenfinanzierten Nachtragshaushalt und nutzen nicht jetzt die finanziellen Möglichkeiten, die Sie haben? Das ist unsere Frage, und die müssen Sie hier beantworten. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD und der AfD)

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