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Dr. Marcus Optendrenk

04.07.2024 Sitzungen 18/70

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Aktuelle Stunde gibt die Gelegenheit, die Aufgabenverteilung bei der Bewirtschaftung und beim Budgetrecht des Parlaments einmal grundsätzlich einzuordnen. Sie haben das Budgetrecht des Parlaments. Wir haben gestern in der Fragestunde miteinander ausgetauscht, dass bestimmte Weichenstellungen, von de-Landtag nen das Parlament Ihrer Meinung nach schon hätte erfahren können, noch gar nicht getroffen worden sind. Das ist nämlich Ihr Recht. Sie haben das Budgetrecht des Parlaments. Das Budgetrecht des Parlaments erstreckt sich nicht nur auf einen Stammhaushalt, sondern auch auf einen möglichen Nachtragshaushalt. Das regeln die Verfassung und die Landeshaushaltsordnung. Auf der anderen Seite gibt es ein Initiativrecht beim Haushalt in der Aufgabenverteilung zwischen Regierung und Parlament – nicht nur aus historischen, sondern, wie die Juristen wissen, auch aus juristischen Gründen. Das Initiativrecht der Landesregierung bezieht sich darauf, Ihnen einen Vorschlag zu machen, und zwar nicht nur für den Stammhaushalt – es ist unsere Pflicht, Ihnen diesen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, konkret bis zum 30.09. eines jeden Jahres, vorzulegen –, sondern es bezieht sich auch darauf, Ihnen gegebenenfalls im Haushaltsvollzug notwendige Veränderungen, die nicht über die Haushaltsbewirtschaftung durch über- und außerplanmäßige Ausgaben und deren Billigung anschließend im HFA erfolgen können, im Wege eines Nachtragshaushalts vorzuschlagen. Die Tatsache, dass wir einen solchen Nachtragshaushalt regierungsintern beraten, ist zunächst einmal nichts, was einen Anspruch auf öffentliche Behandlung hätte. Das Initiativrecht der Landesregierung wird durch einen Kabinettsbeschluss ausgelöst. Es wird kein Anspruch dadurch ausgelöst, dass Sie schon irgendwie über Inhalte beteiligt werden müssten, bevor das Kabinett einen Vorschlag gemacht hat. Die politische Ankündigung, einen Nachtragshaushalt zu machen, ist daher nichts, was in irgendeiner Weise Ihr Beteiligungsrecht schmälern könnte. Deshalb ist die Frage einer solchen Beteiligung, wie Sie sie seit Wochen aufwerfen, weder mit der Verfassung noch mit der Landeshaushaltsordnung oder mit der Frage verbunden, ob dieses Parlament ausreichend Achtung erfährt. Das ist ein Popanz, den Sie hier aufbauen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich verstehe ja, dass Sie diesen Popanz aufbauen, weil Sie, alle drei Oppositionsfraktionen, in der Sache so unterschiedliche Vorstellungen davon haben, was passieren sollte, wenn man unseren Vorschlag nicht umsetzen will. Die einen wollen unendlich mehr Schulden machen; Herr Ott hat das neulich noch gesagt. Die anderen sagen – Herr Witzel, Herr Höne –: Ihr müsst viel mehr sparen, ihr habt doch so viel Geld. – Sie sagen das Gleiche, Herr Dr. Beucker. Sie können sich einigen, was ein anderer Weg sein könnte. Deshalb versuchen Sie, uns zu erzählen, wir müssten … (Zurufe von der SPD) 04.07.2024 – Sie könnten ja mal einen Alternativvorschlag machen. Kritisieren ist nur ein Teil der Aufgabe. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das ist auch Ihre Rolle, sicher, aber es könnte ja auch mal sein, dass Sie einen Vorschlag machen, wie man es besser machen könnte. (Zuruf von der SPD: Vorschläge sind da! – Weitere Zurufe von der SPD) Auch das würde der parlamentarischen Debatte entsprechen. Das haben jedenfalls diejenigen, die die Aktuelle Stunde beantragt haben, bisher nie getan. Die haben sich immer in Allgemeinplätze geflüchtet, über Weltpolitik, Europapolitik, Deutschlandpolitik und was ansonsten an Moral in der Welt aus ihrer Sicht so gilt. (Zuruf von der SPD: Verschwörungstheorien!) An dieser Stelle geht das einfach ein Stück weit an der Thematik vorbei. Ich verstehe auch, dass Sie hier nicht juristisch argumentieren, weil Sie als promovierter Jurist genau wissen, was in der Landeshaushaltsordnung und in der Verfassung steht, sondern versuchen, moralische Transparenzkategorien und so etwas zu ziehen. Sie wissen es besser. Wenn Sie es nicht wüssten, würde es mich sehr wundern. Noch einmal zur Klarstellung: Die Haushaltsaufstellung im parlamentarischen Verfahren entspricht dem Budgetrecht des Parlaments. Da sind Sie umfassend zu beteiligen. Vor allen Dingen haben Sie die Beratungshoheit. Dann können Sie auch darüber diskutieren, ob das, was wir Ihnen vorschlagen, richtig ist oder nicht. Da stellen wir Ihnen alle Unterlagen zur Verfügung, die Sie bekommen müssen. Wir beantworten alle Fragen. Im Haushaltsvollzug gibt es eine zweite Regel. Die habe ich Ihnen vorgetragen – nicht nur im HFA, sondern auch gestern in der Fragestunde. Deshalb ist, dass Sie enttäuscht seien, Herr Baer, auch ein bisschen mehr gespielt, als Sie signalisieren. Der entscheidende Punkt ist: Herr Kollege Witzel war überrascht, dass ich es mir bei der Beantwortung seiner schriftlichen Frage für den HFA gestattet habe, seinen Parteikollegen Wissing aus dem Deutschen Bundestag zu zitieren. (Ralf Witzel [FDP]: Ich habe Sie konkret etwas gefragt!) – Ich habe Ihnen geantwortet, dass mir dazu keine Erkenntnisse aus den Ressorts vorliegen, was auch der Fall ist. Denn der Haushaltsvollzug in den Ressorts ist Sache der Ressorts. Wir haben Ihnen zu bestimmten Maßnahmen Beispiele genannt, die Sie von mir auch schon – zwar paraphrasiert – in der mündlichen Beantwortung Ihrer Fragen im HFA Landtag bekommen haben, angefangen bei Verpflichtungsermächtigungen. Das sind zentrale Bewirtschaftungsvorschriften, die sich nicht auf das beziehen, was Sie in der Zeitung gelesen haben, sondern ausschließlich auf Themen, die Sie eben zitiert haben. Das ist der zentrale Bewirtschaftungserlass. Dieser stammt von vor Weihnachten, und wir haben ihn nach der Steuerschätzung um eine Bewirtschaftungsregelung ergänzt, die Sie aus der gemeinsamen Beratung und aus der Fragestunde gestern kennen. Die Frage der Bewirtschaftungsregelungen der Regierung ist Aufgabe der Exekutive. Dann zu behaupten, Sie hätten nicht zu jedem Zeitpunkt jede Bewirtschaftungsregelung der Landesregierung bekommen, da – tut mir leid – muss ich Ihnen ehrlich sagen: Ich glaube, da stricken Sie eher an einer Legende, als dass dies die Aufgabe ist, die wir gemeinsam zu erfüllen hätten. Ich möchte noch einmal zu der Ausgangssituation in der Sache zurückkommen. Die Ausgangssituation in der Sache haben wir gestern in der Fragestunde intern, aber für jeden öffentlich nachvollziehbar, erörtert. Wir haben eine Haushaltssituation, die im Kern ausschließlich durch die schlechte Konjunktur, durch die Steuermindereinnahmen und durch die Folgen für die Finanzkraftverteilung zwischen Bund und Ländern geprägt ist. Wir werden Ihnen einen Nachtragshaushalt vorlegen, der am Dienstag im Kabinett beschlossen worden ist. Wir werden Ihnen diesen Nachtragshaushalt und den Stammhaushalt 2025 zuleiten, und es besteht die Bitte, im September unmittelbar mit der Beratung im Parlament zu beginnen. Wir haben im Nachtragshaushalt durch gesetzliche Vorgaben weitere Notwendigkeiten zu erfüllen, und zwar, dass wir bestimmte Themen, die sich im Haushaltsvollzug durch neue Rechtsrahmen und durch veränderte Kalkulationen ergeben haben, umsetzen müssen. Ich erinnere an die gestern thematisierten Bereiche „Betreuungsrecht“ und „Wohngeld“. Wir haben ausreichend Zeit, Gelegenheit und Möglichkeit, uns im parlamentarischen Verfahren über diesen Nachtragshaushalt zu unterhalten. Im Übrigen wird er planmäßig vollzogen. Noch etwas zu dem, was Sie vorhin zu dem Thema „Bewirtschaftung“ zu den Stellen gesagt haben, Herr Witzel: Das ist auch nichts Unübliches. Wir haben ausschließlich in der Ministerialbürokratie eine Wiederbesetzungssperre jeder zweiten Stelle, die ab 1. Juni 2024 frei wird, und jeder dritten Stelle, die vorher frei geworden ist. Das ist ausschließlich auf die Ministerien bezogen. Die übrige Landesverwaltung ist davon völlig unberührt. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 04.07.2024

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