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Dr. Marcus Optendrenk

13.06.2024 Sitzungen 18/68

Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Transparenz ist wichtig, um zu angemessenen Entscheidungen zu kommen. Deshalb stellen wir dem Landtag umfangreiche Informationen zum Haushaltsberatungsverfahren zur Verfügung. Das betrifft Zahlen, Daten und Fakten zur Haushaltsstruktur und zum Haushaltsvollzug. In der Vergangenheit konnten wir Fragen zur Höhe der nicht verbrauchten Selbstbewirtschaftungsmittel nur durch aufwendige Ressortabfragen ermitteln und beantworten. Die Landesregierung hat daher die Notwendigkeit erkannt, dass eine Darstellung der Selbstbewirtschaftungsbestände automatisiert und einzelplanweise erfolgen sollte. Aktuell befinden wir uns bereits in der Umsetzung. Es ist bereits beabsichtigt und fest eingeplant, das Parlament im Haushaltsentwurf 2025 und in der Folge auch in der Haushaltsrechnung jeweils über die Bestände der Selbstbewirtschaftungsmittel zu informieren – übrigens analog zum Verfahren des Bundes, der dafür auf eine eigene Regelung in der Bundeshaushaltsordnung verzichtet. Die Vorgaben, die Bund und Länder einheitlich einzuhalten haben, finden sich nämlich im Haushaltsgrundsätzegesetz. Aus unserer Sicht reicht dies zur Klärung dessen, was wir Ihnen vorzulegen haben, dauerhaft und unabhängig von hier stehenden Personen aus. Das Haushaltsgrundsätzegesetz ist offensichtlich auch an anderer Stelle die geeignete Norm, um das sicherzustellen. Deshalb halten wir es nicht für zielführend, an dieser Stelle zusätzliche Bürokratie zu schaffen, oder dass es einen zusätzlichen Mehrwert brächte, ein solches Gesetzesvorhaben auf den Weg zu bringen. Im Kern geht es um die Berichts- und Dokumentationspflichten, denen wir in der angestrebten Form schon mit dem Haushalt 2025 nachkommen. Dieser befindet sich gerade, wie Sie wissen, in der Erarbeitung durch die Landesregierung und wird Ihnen nach der Sommerpause zur Verfügung stehen. Mit den von uns angestrebten Änderungen schaffen wir eine höhere Transparenz in Bezug auf die Selbstbewirtschaftungsmittel und stärken damit das Budget- und das Kontrollrecht des Parlaments, ohne zugleich eine weitere Hürde mit entsprechendem Mehraufwand aufzubauen. Wir setzen damit auch Landtag die Empfehlungen des Landesrechnungshofs aus dem Jahre 2018 um. Sowohl im Ausschuss als auch eben gab es die Frage, warum andere Bundesländer sich entschieden haben, auf das Instrument der Selbstbewirtschaftungsmittel ganz zu verzichten. Lassen Sie mich darauf eingehen. Das kann man dann tun, wenn man über ein anderes Mittel verfügt, um den von Herrn Rock eben dargestellten Mechanismus der mehrjährigen Veranschlagung bzw. Nutzung von überjährig erforderlichen Mitteln sicherzustellen. Er hat das Thema „Hochwasserschutz“ bzw. „Deichbau“ genannt. Man kann eine Vielzahl anderer Bauprojekte benennen. Man kann das sicherstellen, wenn man beispielsweise Ausgabereste bilden und decken kann. Das tun Bundesländer mit einer anderen Rechtslage als Nordrhein-Westfalen, zum Beispiel Baden-Württemberg, indem sie kreditfinanzierte Rücklagen bilden und diese dann einsetzen, um im folgenden Jahr Ausgabereste zu decken. Das ist nach der Verfassungslage etwa in Baden-Württemberg rechtlich zulässig. In Nordrhein-Westfalen ist dies seit 2003 durch das Landesverfassungsgericht untersagt. Das heißt: Wir können Ausgabereste in Folgejahren selbst dann nicht über Kreditermächtigungen der Vorjahre decken, wenn wir wissen, dass sich eine Maßnahme ins Folgejahr verzögert und das Parlament die Abwicklung diese Maßnahme wollte. Über diese Flexibilität, die Baden-Württemberg und alle anderen Bundesländer außer NRW nach ihrer Rechtslage haben, verfügen wir nicht. Seit 20 Jahren ist das so. Deshalb stellen Selbstbewirtschaftungsmittel die Alternative zu der Frage nach der kreditfinanzierten Rücklage für Ausgabereste dar. Es ist also richtig, dass wir die Selbstbewirtschaftungsmittel nicht abschaffen, sondern bei den notwendigen Durchbrechungen der Jährigkeit und der Jährlichkeit vorsichtig sind. Entscheidend ist die Transparenz. Verpflichtungsermächtigungen und Selbstbewirtschaftungsmittel sind Instrumente, um umzusetzen, was Sie als Parlament beschlossen haben – auch durch die Exekutive. Ansonsten blieben viele Dinge einfach hängen. Wir sollten es angemessen tun. Wir sollten es transparent tun. Mit welchem Regelwerk das Parlament das dann selbst tun möchte, entscheidet das Parlament. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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