Elisabeth Müller-Witt
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Mit dem vorliegenden Antrag wird vorgeschlagen, die zu Recht in den Fokus geratenen illegalen Varianten der vermeintlich harmlosen Fun Games mithilfe der im Glücksspielstaatsvertrag klar Landtag reglementierten legalen terrestrischen Glücksspielangebote zu bekämpfen. Dabei sollen die im Staatsvertrag formulierten Restriktionen für das Glücksspiel speziell für das terrestrische Angebot – also dem stationären Angebot – zwecks einer Kanalisierung des beachtlichen illegalen terrestrischen Angebots deutlich reduziert werden. Der Antragsteller verspricht sich von dieser Maßnahme einen Rückgang des illegalen Spiels. Die vorgeschlagene Methode zur Bekämpfung der illegalen Fun Games bedeutet aber, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Natürlich wäre es im Sinne der legalen Anbieter, wenn die jetzt deutlich strikter formulierten Voraussetzungen für das legale Spiel reduziert würden. Denn hier geht es um einen großen Markt, der seit der Neuregulierung des Glücksspiels im Jahre 2021 mit dem legalen Onlinespiel zusätzlich eine bedeutende Konkurrenz bekommen hat. Das Onlinespiel ist der eigentliche Wettbewerber, der dem legalen Glücksspiel zusetzt. Sowohl auf dem terrestrischen Markt als auch auf dem Onlinemarkt gibt es nach wie vor ein großes illegales Angebot. Das zeigt, dass das Ziel der Kanalisierung durch den Glücksspielstaatsvertrag nicht so funktioniert, wie man sich das versprochen hat. Dem mit dem Vorschlag der AfD zu begegnen, käme jedoch einer Kapitulation gleich. Statt zu fordern, den Vollzug mit Nachdruck und vor allem mit mehr qualifiziertem Personal zu verstärken, sollen die Vorgaben für das terrestrische Glücksspiel gelockert werden. Im Gegensatz dazu sehen wir nach wie vor den Jugend- und Spielerschutz und nicht die Gewinne der Spieleanbieter an vorderster Stelle. (Beifall von der SPD) Der Illusion, dem illegalen Glücksspiel dadurch Herr zu werden, indem das legale Glücksspiel weniger reguliert wird, erliegen wir nicht. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag ab. (Beifall von der SPD)
