Elisabeth Müller-Witt
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es verwundert wirklich nicht, dass eine Frak-Landtag tion, deren Partei nun obergerichtlich bestätigt, vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft worden ist, einen Antrag wie diesen hier zur Abstimmung vorlegt. Wenn ich kurz rekapituliere, was der Kollege Wagner eben gesagt hat: Das war ein allgemeiner Rundumschlag à la AfD oder auch, wie Sie auch gerade sagten, Herr Okos, Selbstbemitleidung oder Traumatabemitleidung. Aber das eigentliche, selbst gestellte Thema haben Sie in weiten Teilen total verfehlt. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Denn wer sonst als die Fraktion einer Partei mit gerichtlich bestätigten rechtsextremen Strömungen würde ein Gesetz zur Demokratieförderung mit haltlosen Vorwürfen rundweg ablehnen? Wer und wessen parteinahe Gruppierungen gefährden zurzeit unsere Demokratie am meisten? Das sind Sie. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU) Aber wie groß muss Ihre Angst sein, dass Sie seit Monaten in den Landesparlamenten und im Bundestag eine Kampagne gegen das Demokratiefördergesetz fahren? Denn mit dem Demokratiefördergesetz sollen Initiativen zur Stärkung und Förderung demokratischer Werte und des demokratischen Engagements, Projekte zur Selbstermächtigung und Selbstbestimmung der von Diskriminierung betroffenen Gruppen sowie Maßnahmen zur Extremismusprävention unterstützt werden. Darüber hinaus sollen Opferberatungsstrukturen überregional und langfristig gefördert werden. Das alles sind Maßnahmen, die Demokraten ohne Wenn und Aber unterstützen. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Aber die AfD ist offensichtlich dagegen, dass Initiativen zur Stärkung und Förderung demokratischer Werte und des demokratischen Engagements gefördert werden. Sie wehrt sich dagegen, dass wir eine starke und wehrhafte Demokratie sind, die sich vor Gesinnungen zu schützen weiß, die ihr schaden wollen. Aber dann stellt sich die berechtigte Frage, ob Sie überhaupt noch unsere demokratische Grundordnung als das Fundament unseres Staates ansehen. Sie bemühen für Ihre ablehnende Haltung gegenüber dem Demokratiefördergesetz ein simples, von Ihnen immer wieder verwendetes Narrativ: Es geht um das sogenannte links-grüne Milieu und dessen Kampf gegen die Feinde der Demokratie. Das Oberverwaltungsgericht hat an diesem Dienstag entschieden, dass es genügend tatsächliche Anhaltspunkte dafür gibt, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die sich gegen die Menschenwürde und gegen das Demokratieprinzip richten. Es sieht den 17.05.2024 begründeten Verdacht, dass zumindest ein maßgeblicher Teil der AfD das Ziel habe – ich zitiere –, „deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen“. Diese Haltung ist nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar, und deshalb werden wir uns mit dem Demokratiefördergesetz schützen. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU und der FDP) Neben dem bislang bekannten Bashing von Grünen und SPD und dem Beklagen der kollektiven Ablehnung der eigenen Partei durch die demokratischen Parteien, versucht die AfD all das in seitenlangen Abhandlungen im vorliegenden Antrag loszuwerden, was sie zu CORRECTIV-Recherchen schon immer einmal sagen wollte, weil durch diese Recherchen klare Belege geführt wurden, dass die AfD eine nachweisbare Nähe zu Verfassungsfeinden pflegt. Die Motivation zum Antrag ist durchschaubar, das Ziel ist offensichtlich: demokratische Werte schwächen anstatt sie zu stärken, alle Maßnahmen, die Menschen vor verfassungsfeindlichen Gesinnungen schützen, torpedieren. Aber ich kann Ihnen versichern: Dies zu verhindern, daran arbeiten wir Seit an Seit mit allen demokratischen Parteien. Wenn uns eines eint, dann ist das der Kampf gegen Extremismus, ganz besonders auch hier im Parlament. – Wir lehnen Ihren Antrag ab. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP)
