Dr. Hartmut Beucker
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen, geehrte Herren! Der Antrag möchte eine Kommission eingerichtet sehen. Sie soll Überlegungen anstellen, wie die Stellen der Präsidenten der oberen Landesgerichte am besten besetzt werden können. Dabei sind die Maßstäbe der Entscheidung bereits durch das Grundgesetz festgelegt: Es gilt die Bestenauslese entsprechend Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz. Bei näherer Betrachtung erweist sich diese Festlegung leider als keineswegs so eindeutig, wie das auf den ersten Blick erscheint. Sie setzt nämlich voraus, dass auch objektiv und eindeutig erkennbar ist, was das Beste ist und wer diesen Maßstäben genügt. Kann man die Erkennbarkeit an sich generell bejahen, ist aber gesicherte Erkenntnis, dass es nicht jedem gegeben ist, die zur Bestenauslese nötige Einsicht in die notwendigen Faktoren zu haben. Wollen wir eine Auslese der besten Bewerber für die Präsidentenstellen, müssen wir also erst eine Auslese der Besten für die Entscheidung darüber treffen. Bislang ist festgelegt, dass dies dem Justizministerium, vertreten durch den Minister, zugebilligt wird. Letztlich entscheiden also die Parteien, von denen die Regierung gebildet wird. Dieses Verfahren wird durch den FDP-Antrag infrage gestellt. Grundsätzlich ist das völlig in Ordnung, vor allem angesichts des Umstandes, dass andere Länder auch andere Wege gehen. Ärgerlich ist aber, dass der Antrag Notwendigkeiten behauptet, die mit dem aktuell noch offenen Besetzungsverfahren am OVG Münster zu tun haben. Dass die in Aussicht genommene Bewerberin durchaus den Anforderungen einer Bestenauslese genügt, ist gerichtlich mehrfach anerkannt. Ebenso wurde mehrinstanzlich festgestellt, dass eine anrüchige bis unzulässige Beeinflussung durch den Minister nicht vorliegt. Da ist es einfach frech und einfach nur mutwillig, zu behaupten, ein Verdacht wäre durch den Minister nicht ausgeräumt worden. Der Verdacht wabert nur herum, weil SPD und FDP das so wollen. Grund sind allein politische Motive, keine sachlichen Gründe. Die AfD lehnt solche parteitaktischen Spielchen ab. Wir betreiben Regierungskontrolle nur bei wirklichen Fehlern und Missständen und nicht einfach nur, um die Regierung zu diskreditieren. Sachlich betrachtet, liegt die Hauptschwierigkeit im aktuellen Besetzungsfall darin, dass die Besetzung in die Phase einer Regierungsneubildung nach der Wahl fiel. Bei einer Kontinuität an der Spitze des Ministeriums hätte es diese Schwierigkeit nicht gegeben. Landtag Will man also das aktuelle Beispiel ernst nehmen, muss man alles vermeiden, was Diskontinuitäten verursachen könnte. Dementsprechend wäre nichts gewonnen, würde man den Kreis der Entscheidungsfinder um Menschen aus den Reihen des Landtags erweitern, weil sie nach Wahlen womöglich genauso wie ein Minister wechseln. Der Antrag lässt als weiteres Misstrauen durchscheinen, dass bei Anwendung des bisherigen Verfahrens womöglich allzu leicht nicht sachlich, sondern politisch entschieden werde. Das wäre – müsste man das feststellen – natürlich nicht angemessen. Daher wäre die politische Einflussnahme grundsätzlich auszuschließen – also keine Ministerentscheidung und keine Entscheidung unter Mitwirkung einzelner Abgeordneter oder des gesamten Landtags auf Vorschlag des Ministers. Vorzuziehen wäre in diesem Fall eine Entscheidung durch ein Gremium aus der Justiz selbst, vielleicht ergänzt durch Rechtsanwaltsvertreter. Zum Antrag fasse ich zusammen: Wir sind nicht der Ansicht, das Vertrauen in die Justiz habe aktuell gelitten. Daher sind auch aus diesem Grund keine Konsequenzen zu ziehen. Den Feststellungsteil des Antrags tragen wir also nicht mit. Die Beauftragung der Landesregierung mit der Bildung einer Kommission halten wir allerdings für sachgerecht. Wir müssen untersuchen, ob die infrage stehende Besetzungspraxis weiterentwickelt werden sollte. In Anbetracht dieses Ziels werden wir unsere Bedenken zum Feststellungsteil zurückstellen. Der Überweisung des Antrags in den Ausschuss stimmen wir sowieso zu. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
