Dr. Werner Pfeil
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegen und Kolleginnen! Die Unabhängigkeit der Justiz bildet die Grundlage der Rechtsstaatlichkeit und ist für das Funktionieren der Demokratie und die Achtung der Menschenrechte unabdingbar. Das Grundrecht auf ein faires Gerichtsverfahren durch ein unabhängiges und unparteiisches, auf dem Gesetz beruhendes Gericht ist in der Europäischen Menschenrechtskonvention, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie in zahlreichen nationalen und internationalen Rechtstexten verankert. Unabhängig von den jüngsten Ereignissen in Nordrhein-Westfalen rund um die Besetzung von hohen Richterstellen stellen sich daher Fragen. Durch die aktuelle Besetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts in Münster sind diese Fragen nochmals besonders deutlich geworden. Zahlreiche Gespräche zwischen dem Justizminister, der Staatskanzlei sowie den am Bewerbungsverfahren beteiligten Personen und außerdem Vertretern politischer Parteien auf Bundesebene hinterlassen den – in Anführungszeichen – „bösen Schein“, dass die Stelle eben nicht nach der Bestenauslese vergeben worden sein könnte. Dieser Eindruck schadet dem Ansehen der Justiz und der Unabhängigkeit der Richterschaft. (Beifall von der FDP) Eine Überlegung über mögliche Änderungen der bestehenden Regelungen ist geboten, um diesen „bösen Schein“ zukünftig dauerhaft zu verhindern. Als Vorbild könnten die Strukturen der Wahl von Richtern an den obersten Bundesgerichten dienen. Dort entscheidet der zuständige Bundesminister gemeinsam mit einem Richterwahlausschuss über die Benennung. Auch in anderen Bundesländern existiert ein solcher Richterwahlausschuss, zum Beispiel bereits seit dem Jahr 1991 in Hessen. Über die vorläufige Anstellung und die Berufung eines Richters auf Lebenszeit entscheidet auch dort der Justizminister gemeinsam mit einem Richterwahlausschuss. Dieser besteht aus sieben vom Landtag berufenen Mitgliedern, fünf richterlichen Mitgliedern und im jährlichen Wechsel einem der 17.05.2024 Präsidenten der beiden Rechtsanwaltskammern des Landes. Man könnte aber auch über die Stärkung der bereits im Richter- und Staatsanwältegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vorgesehenen Präsidialräte nachdenken. Es könnte eine Kombination aus beidem sein, indem neben Richterwahlausschüssen auch Staatsanwaltswahlausschüsse geschaffen werden und sich zusätzlich die Präsidialräte an der Entscheidung beteiligen. Dieses Modell nutzt Baden-Württemberg. Dadurch könnten Einzelfallentscheidungen mit fraglichen Überbeurteilungen, die uns hier schon längere Zeit beschäftigt haben, vermieden und unmöglich gemacht werden. Im Rahmen einer solchen Anhörung, die durch eine Kommission durchgeführt werden könnte, könnte geklärt werden, ob Richterwahlausschüsse und Staatsanwaltswahlausschüsse daneben bzw. mit oder ohne Stärkung der Präsidialräte einen gangbaren Weg darstellen. Es könnte auch geklärt werden, ob der Justizminister Vorschläge zur Beförderung erarbeiten und diese einem Wahlausschuss zur Abstimmung vorlegen soll. Es könnte aber auch geklärt werden, ob der Justizminister gemeinsam mit einem Wahlausschuss den geeignetsten Kandidaten in einem noch zu erarbeitenden, bisher ganz offenen Verfahren ermittelt. Außerdem müsste geklärt werden, welche Bedeutung die Überbeurteilungen neben Anlass- und Regelbeurteilungen ausgehend von der bisher zugrunde liegenden Gesetzesregelung zukünftig tatsächlich haben dürfen. Welches Modell für Nordrhein-Westfalen am besten geeignet ist, soll diese Kommission unter Beteiligung des Landtags prüfen und einen entsprechenden Bericht vorlegen, auf dessen Grundlage dann weitergearbeitet werden kann. Es geht um das Vertrauen in die Justiz, das unter keiner Regierung so sehr gelitten hat wie unter dieser in den vergangenen Monaten. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Na ja!) Allen demokratischen Parteien sollte daran gelegen sein, dieses Vertrauen wiederaufzubauen und die Justiz als dritte Gewalt unseres Staates zu stärken. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
