Rainer Schmeltzer
Danke, Herr Abgeordneter. – Für die Landesregierung spricht in Vertretung von Frau Ministerin Neubaur jetzt Minister Oliver Krischer. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte für die Landesregierung in Vertretung von Ministerin Neubaur, die gerade auf der Energieministerkonferenz die Interessen Nordrhein-Westfalens vertritt, nach der letzten Rede zur Sache zurückkommen und zu dem entscheidenden Punkt, um des es hier geht: das Landesplanungsgesetz. Landtag Wir stehen vor einer sehr entscheidenden Aufgabe: der industrielle Wandel zur Klimaneutralität und die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit unserer nordrhein-westfälischen Wirtschaft. Dies erfordert schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren. Mit den vorgeschlagenen Änderungen erreichen wir genau diese Beschleunigung. Das ist essenziell für den Standort in Nordrhein-Westfalen. Die Herausforderungen, vor denen wir stehen, sind komplex und vielfältig. Um den Klimawandel zu bewältigen und gleichzeitig den Wirtschaftsstandort zu sichern, brauchen wir Geschwindigkeit, Ambition und Akzeptanz. Diese drei Prinzipien sind das Fundament unserer Politik und der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen. Wir müssen schneller werden, um den Anforderungen der Zeit gerecht zu werden. Klimawandel und wirtschaftliche Transformation dulden keinen Aufschub. Die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren ist daher keine Option, sondern schiere Notwendigkeit. Mit der Straffung von Verfahren und der Verkürzung von Fristen setzen wir ein klares Zeichen. NRW ist bereit, in die Zukunft zu investieren und den Wandel aktiv zu gestalten. Durch die Umwandlung des bisherigen zweistufigen Anpassungsverfahrens nach § 34 in ein einstufiges, freiwilliges Beratungsverfahren, ermöglichen wir den Kommunen, effizienter zu planen. Diese Flexibilität wird nicht nur den bürokratischen Aufwand verringern, sondern auch die Verfahrenszeiten erheblich verkürzen. Die kommunalen Spitzenverbände haben diese Änderung ausdrücklich begrüßt, da sie sowohl den Verwaltungsaufwand reduziert als auch die Handlungsfähigkeit der Kommunen stärkt. Besonders hervorzuheben ist die parallele Durchführung von Planungsverfahren auf Landes- und Regionalebene. Diese bewährte Praxis bei der Windenergie wird nun auf andere Bereiche ausgeweitet, was zu einer erheblichen Beschleunigung der Verfahren führt. Auch diese Regelung wurde in den Anhörungen ausdrücklich begrüßt. Nordrhein-Westfalen hat einen ambitionierten Zeitplan für die Umsetzung der Flächenbeitragswerte aus dem Wind-an-Land-Gesetz des Bundes. Wir planen, Windenergiebereiche in allen sechs Planungsregionen bereits 2025 umzusetzen – sieben Jahre früher als gesetzlich vorgeschrieben. Das ist unser Beitrag zum Klimaschutz und zur Standortsicherung. Dieser Zeitplan zeigt unser Engagement und unseren Willen, den Ausbau der Windenergie voranzutreiben. Unsere Ziele sind ehrgeizig, aber sie sind notwendig. Der Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie, ist ein zentraler Baustein unserer Strategie für den Wirtschaftsstandort und hin zu Klimaneutralität. 17.05.2024 (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Mit der frühzeitigen Umsetzung der Windenergiebereiche zeigen wir, dass Nordrhein-Westfalen führend im Klimaschutz ist. Herr Stinka, die Anzahl der Genehmigungen zeigt das. Diese Ambition treibt uns an und wir verfolgen sie mit Entschlossenheit. Kein Wandel kann am Ende ohne die Unterstützung der Menschen vor Ort erfolgreich sein. Akzeptanz ist daher ein weiteres zentrales Element unserer Politik. Wir setzen auf transparente Verfahren und die Einbindung der Kommunen und Bürgerinnen und Bürger. Wir schaffen gleichzeitig die notwendigen rechtlichen Instrumente, um den Ausbau auf die planerisch gewollten Flächen und Vorhaben zu lenken. Die Einführung des Bürgerenergiegesetzes, das die finanzielle Beteiligung der Standort- und Umkreiskommunen sowie der Einwohnerinnen und Einwohner zur Pflicht macht, ist ein Beispiel dafür, wie wir die Akzeptanz für Windkraftprojekte erhöhen und die Menschen vor Ort direkt profitieren lassen. Ich weiß, dass die Regelung des Übergangsmanagements zum Teil kritisch gesehen wird. Wir sind aber im Bundesvergleich das planerisch schnellste Bundesland und insofern müssen wir hier Neuland betreten. Ich möchte aber Folgendes klarstellen: Nach unserer Auffassung handelt es sich bei der Neuregelung um eine Verfahrensregelung im Bereich der Raumordnung. Damit fällt die Regelung auch klar in die Gesetzgebungskompetenz des Landes. Um etwaige Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, werden wir begleitend zur Umsetzung der neuen Regelungen klare Handreichungen und Erlasse erarbeiten. Dies gibt den Kommunen sowie den Beteiligten …
