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Dr. Gregor Kaiser

GRÜNE 16.05.2024 Sitzungen 18/64

Herr Klute, vielen Dank für die Frage. Sie wissen genau, dass die Summe, die für die Kommunalen Integrationszentren vorgesehen ist, gesetzlich festgelegt ist und dass diese Gelder für die Integrationsarbeit auf kommunaler Ebene zur Verfügung steht. Es macht keinen Sinn, zu unterscheiden, ob die Menschen, für die die Arbeit gemacht wird, aus Süd-Landtag osteuropa oder aus Syrien oder aus anderen Ländern kommen, sondern die Kommunalen Integrationszentren sind dafür geschaffen worden, die Arbeiten, die mit den Modellen erprobt worden sind, jetzt zu erledigen, und dafür stehen finanzielle Mittel zur Verfügung. Sie sind ja in den letzten Jahren auch nicht immer konsequent abgerufen worden. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Es gibt darüber hinaus – das schließt an Sie, Herr Klute, an; da geht es nicht nur um Geld – auch Möglichkeiten für die Kommunen, Fördermittel speziell für bestimmte Zuwanderungsgruppen zu erhalten. Sie sind nicht nur aufs Land angewiesen. Das Programm EhAP Plus des Europäischen Sozialfonds hat zum Beispiel zum Ziel, zur Verbesserung der Lebenssituation beizutragen und die soziale Eingliederung von besonders von Armut betroffenen, neu zugewanderten EU-Bürgerinnen zu unterstützen. Sie wissen genau, dass dieses Programm den Kommunen bekannt ist, denn die Landesregierung hat bei Bewilligung im Rahmen des SOE-Programms und auch noch im Frühjahr letzten Jahres immer darauf hingewiesen, dass es dieses Programm gibt und Antragstellungen möglich sind.

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