Dr. Gregor Kaiser
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Liebe Silvia Gosewinkel, die Landesregierung ist seit Beginn deiner Rede hier im Raum gewesen, Ministerin Gorißen spricht für Frau Paul – nur damit da keine Missverständnisse aufkommen. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Die europäische Freizügigkeit ist ein zentraler Pfeiler der europäischen Integration. Menschen aus allen Ländern der EU können sich in den anderen Ländern niederlassen, eine Arbeit aufnehmen, ihren Lebensmittelpunkt neu wählen. Das ist eine große Errungenschaft, auf die wir demokratischen Europäerinnen stolz sein dürfen. (Beifall von den GRÜNEN) Auch für Menschen aus Osteuropa gilt diese Freizügigkeit spätestens seit 2014. Ohne den Zuzug von Menschen aus Südosteuropa, insbesondere auch aus Rumänien oder Bulgarien, würde in einigen Wirtschaftsbereichen dieses Landes nicht mehr viel funktionieren. Besonders und auch neu war 2014 und in den folgenden Jahren, dass insbesondere sozioökonomisch benachteiligte Menschen aus diesen Ländern von der Möglichkeit der Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben. Dies rechtfertigt dieses von der SPD mit dem Antrag thematisierte, speziell zugeschnittene Programm. Dieses Programm war zu Beginn nur für drei Jahre gedacht. Mittlerweile läuft es seit acht Jahren. Seit Beginn der Freizügigkeit 2014 haben sich die Zuzugszahlen – Sie haben schon darauf hingewiesen – insbesondere von Menschen aus Rumänien und Bulgarien stark erhöht. In manchen Kommunen wie zum Beispiel Mönchengladbach haben sie sich vervierfacht. Das seit 2017 bestehende Förderprogramm „Zuwanderung aus Südosteuropa“, welches hier zur Diskussion steht und im Juli 2023 – Sie haben es angesprochen, Frau Gosewinkel – von 22 auf insgesamt 35 Kommunen in NRW erweitert wurde, ist ein Unterstützungsprogramm des Landes für diese besonders stark eingebundenen Kommunen gewesen. Dieses Förderprogramm sollte modellhaft Maßnahmen ausprobieren und voranbringen, und diese sollten dann in die Regelförderung integriert werden. Das ist von Anfang an so angedacht gewesen und auch immer wieder kommuniziert worden. Die Idee, dass durch dieses Förderprogramm die Teilhabe und Integration von Menschen aus Südosteuropa lokal verbessert werden soll, ist richtig und gut gewesen. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, konzeptionelle Herangehensweisen zu erproben, Zugänge zu entwickeln, Vertrauen herzustellen. Dies ist in den vergangenen Jahren auch gut gelungen. Immer mehr Kommunen haben sich beteiligt. 16.05.2024 Die jährlich zugewiesenen Haushaltsmittel haben sich von 2,5 Millionen Euro zu Beginn auf mittlerweile 5,5 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Die zeitliche Begrenztheit – darauf haben Sie gar nicht hingewiesen, Frau Gosewinkel – wurde von Beginn an in jeder Förderperiode kommuniziert und ist konzeptionell begründet. Somit ist es nun auch keine Überraschung für die Kommunen, dass dieses Programm zum Jahresende 2024 ausläuft. Es ist die dritte und letzte Förderphase, die derzeit läuft. Nach jetzigem Planungsstand stehen für 2025 keine Mittel mehr zur Verfügung. Aber die Kommunalen Integrationszentren vor Ort können durch die Landesförderung, die gesetzlich festgeschrieben ist, gezielt bedarfsgerechte Unterstützungsmöglichkeiten schaffen und von den durch das Programm Südosteuropa erprobten Maßnahmen profitieren. Es wurde viel Wissen geschaffen, und es wurden viele Maßnahmen erarbeitet, die jetzt im Kommunalen Integrationsmanagement bearbeitet und aufgenommen werden können. Für die Menschen aus Südosteuropa gilt jetzt seit zehn Jahren die Freizügigkeit. Sie kann und sollte nun genauso behandelt werden wie die Einwanderung aus allen anderen europäischen Ländern.
