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Dr. Marcus Optendrenk

16.05.2024 Sitzungen 18/64

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Weiterentwicklung der Banken- und Kapitalmarktunion und die Schaffung eines echten Finanzbinnenmarktes in Europa sind ein wichtiges Projekt, das es voranzutreiben gilt, denn nur gemeinsam kann Europa international wettbewerbsfähig bleiben und die gesellschaftliche, ökologische und ökonomische Transformation meistern. Es gibt genug privates Kapital auf der Welt, das für diese Investitionen zur Verfügung steht; es fließt nur leider weitgehend an Europa vorbei. Deshalb muss ganz sicher auch das Regulierungssystem in Europa verändert werden. Privates Kapital braucht verlässliche Rahmenbedingungen, einen verlässlichen Rechtsrahmen in der EU. Das erfordert ganz sicher auch Veränderungen in den Haftungsregelungen. Trotzdem sind wir uns alle einig, dass sich die nationalen Einlagensicherungssysteme und ganz speziell die Institutssicherungssysteme der Volksbanken und Sparkassen in Deutschland bewährt haben. Diese müssen in ihrer Absicherungsfunktion erhalten bleiben. (Beifall von Raphael Tigges [CDU]) Nicht zuletzt ist es nämlich den Institutssicherungssystemen zu verdanken, dass sich in Deutschland niemand Sorge um die Stabilität seiner Sparkasse, seiner Volksbank, seiner Genossenschaftsbank oder um seine Ersparnisse machen muss. Die Volksbanken und Sparkassen sind in Zeiten großer Verunsicherung ein wichtiger Stabilitätsanker für die Menschen vor Ort. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger darauf, dass ihre Ersparnisse in sicheren Händen sind, darf eben nicht aufs Spiel gesetzt werden. Das hat aber, soweit ich erkennen kann, derzeit auf europäischer Ebene auch niemand vor. Der aktuell diskutierte Vorschlag sieht die Einführung eines EDIS zunächst in der Variante eines bloßen Liquiditätstools vor, das den teilnehmenden Einlagensicherungssystemen für den Fall Darlehen gewährt, dass Mittel aus einer nationalen Einlagensicherung nicht ausreichen. Der angedachte Kompromiss sieht daher vor, dass die EU-Banken zusätzlich Mittel in einem neuen Landtag europäischen Einlagensicherungsfonds ansammeln müssen, und zwar auch auf Basis einer Positionierung des ECON – Sie haben eben schon gehört: in einer derzeit nicht verbindlichen Fassung. Die bisherigen Ausschussberatungen haben auf europäischer Ebene bislang zu keinem Mandat für Trilogverhandlungen geführt. Somit gibt es auch keine abschließende Positionierung des Europäischen Parlaments, über die verhandelt werden könnte oder müsste. Ein konkretes Verfahren hin zu einer wirksamen Einigung über eine Einrichtung eines solchen Systems steht momentan nicht im Raum. Da wir derzeit auch eine nicht nur interessante Diskussion im Zusammenhang mit dem 9. Juni haben, sondern auch mangels einer Plenarberatung des Europäischen Parlaments wegen der bevorstehenden Europawahlen keine Rechtsakte mehr möglich sind, sind wir an der Stelle nicht in der Notwendigkeit, uns hier nun abschließend zu positionieren. Genau wie die nordrhein-westfälische Landesregierung setzt sich aber auch der Bundesfinanzminister bereits auf verschiedenen Ebenen für den Erhalt unserer nationalen Instituts- und Einlagensicherungssysteme ein. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, auch der Finanzminister persönlich, nutzen bereits seit Langem die Kontakte sowohl im Rahmen der Finanzministerkonferenz von Bund und Ländern als auch auf europäischer Ebene, um sich für die Sicherheit deutscher Spareinlagen einzusetzen. Zuletzt hat Nordrhein-Westfalen das im Bundesrat in Bezug auf das CMDI-Paket gemacht. Da bestand auch die Gefahr, dass man möglicherweise Institutssicherungssysteme in ihrer Funktion hätte aushöhlen können. Die Landesregierung wird deshalb die Entwicklungen auf europäischer Ebene weiter verfolgen. Wir haben auch von uns aus schon unabhängig von den Aktivitäten des Parlaments den Bundesfinanzminister gebeten, uns in der nächsten Sitzung der Finanzministerkonferenz Ende Mai seine Einschätzung zur Situation, aber auch die Herausforderungen, die er sieht, um das entsprechend politisch zu beeinflussen, zu schildern. Deshalb kann ich an der Stelle sicherlich sagen, dass wir in der Sache nicht auseinander sind und dass ich großes Vertrauen habe, dass der Bundesfinanzminister die Interessen Deutschlands an der Stelle sehr nachhaltig wahrnimmt. Wir sind uns auch unter den den Finanzministerinnen und Finanzministern der Länder parteiübergreifend einig. Ob man dazu eine parlamentarische Initiative dieser Art heute benötigt, mag das Parlament selbst entscheiden. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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