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Rainer Schmeltzer

16.05.2024 Sitzungen 18/64

Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Scharrenbach. 16.05.2024 Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die EPBD, wie sie jetzt vorliegt, ist ja nicht diejenige, die letztlich im Europäischen Parlament eingebracht wurde. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und über die Bundesregierung auch die Länder innerhalb der Bundesrepublik haben schon entscheidend dazu beigetragen, dass Änderungen am ersten Entwurf vorgenommen worden sind. Nichtsdestotrotz vernachlässigen die europäischen Regularien, die auf den Weg gebracht werden, egal ob das nun über Verordnungen oder über Richtlinien erfolgt, aus meiner Sicht vielfach den Zustand in den einzelnen Mitgliedstaaten und scheren alles über einen Kamm. Man darf für Deutschland wohl schon sehr deutlich formulieren, dass in den letzten Jahren und Jahrzehnten erhebliche Investitionen in den Gebäudebereich getätigt wurden. Wir haben seit 1977 die erste Wärmeverordnung. Seit 1977 investieren Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in die Erneuerung der Gebäude. Wir sind gerade wieder in einem Sanierungszyklus und stehen jetzt, offen gesagt, vor einem etwas größeren Dilemma. Das kennen Sie. Wohnungswirtschaft funktioniert dann, wenn Sie drei Ziele übereinander kriegen: die Wirtschaftlichkeit, die Nachhaltigkeit – und zwar umfassend verstanden – und eben auch die Bezahlbarkeit des Ganzen, sowohl aufseiten der Eigentümerschaft als auch und insbesondere in Nordrhein-Westfalen bezogen auf die Mieterschaft. Deswegen werben wir als Landesregierung Nordrhein-Westfalen sowohl auf der Bundesebene als auch im Kreis der Bauministerinnen und Bauminister der Länder und gegenüber der europäischen Ebene sehr dafür, zu rechtlicher Verlässlichkeit zu kommen. Anstatt „heute linksrum, morgen rechtsrum, übermorgen ab durch die Mitte“ brauchen wir rechtliche Verlässlichkeit, weil mit jedem Eigentum Langfristigkeit verbunden ist. Jedes Gebäude, das heute gebaut wird, steht mindestens 50 Jahre. Etliche der vielen Bestandsgebäude im Land Nordrhein-Westfalen sind nach dem Zweiten Weltkrieg neu und damals schlicht oder anders gebaut worden. Gerade bei diesen Bestandsgebäuden gibt es bauphysikalische Gründe, warum Sie sie im Netto nicht auf null bekommen können. Auch das darf und muss Politik zur Kenntnis nehmen. Das ist nicht der Regelfall, sondern der Ausnahmefall, aber man muss ihn dennoch betrachten. Dann kommt natürlich noch eines hinzu – das haben die Bürgerinnen und Bürger im Land Nordrhein-Westfalen, in der Bundesrepublik und in den Mitgliedstaaten der EU meines Erachtens durchaus verstanden –: Wir haben CO einzusparen. Das ist eine Landtag Generationenaufgabe. Die Auswirkungen des Klimawandels merken wir doch – im Land Nordrhein-Westfalen mit Starkregenereignissen in Abwechslung mit Hitzeereignissen. Wir haben Anpassungsaufgaben für die Städte und Gemeinden vor der Brust. Jede Stadt muss sich mit ihrem Stadtsystem auseinandersetzen und versuchen, entsprechend vorzusorgen, weil Klimaanpassungsmaßnahmen nichts anderes als Schutzmaßnahmen sind. Es sind Sicherungsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger, genauso wie für Umwelt und Tiere. Das ist der Auftrag, und es ist kein kleiner. In dieser europäischen Gebäuderichtlinie sind klare Handlungsoptionen für die Bundesregierung enthalten. Jetzt wird es darauf ankommen, wie die Bundesregierung diese Handlungsoptionen nutzt. Das Europäische Parlament und die Kommission haben beispielsweise darauf verzichtet, die nationalen Gebäudeklassen zu harmonisieren. Aus meiner persönlichen Sicht hätte man das tun müssen. Bei den nationalen Gebäudeklassen in Deutschland wird deutlich, dass ein Gebäude in Deutschland schlechter gerechnet wird als beispielsweise in den Niederlanden. Die deutsche Gebäudeklasse C ist in den Niederlanden die Gebäudeklasse A. Bei einem und demselben Gebäude hätte das in Deutschland die Folge, dass Sie erhebliche Investitionsbedarfe auf die Eigentümer übertragen würden, in den Niederlanden müssten Eigentümer nichts mehr tun. Ist das so richtig? Das ist eine Frage, mit der sich die Bundesregierung auseinandersetzen muss. Denn man kann an diesen Stellen vielen Menschen viele Sorgen nehmen, wenn man die klimatisch gleich gelagerten Mitgliedstaaten bei den Gebäudeklassen auch gleich behandelt. Damit kann Menschen in der Frage Sicherheit gegeben werden, ob sie das, was Politik bzw. Gesetzgeber oder Regierungen von ihnen verlangen, tatsächlich umsetzen können. Daneben wird es natürlich auch einer Fördersystematik bedürfen. Derzeit erleben wir auf der Bundesebene Folgendes – das sage ich ohne Schaum vor dem Mund –: 2022 erfolgte ein kompletter Stopp der KfW-Förderung, dann ein Wiedereinsetzen der KfW-Förderung, die binnen weniger Stunden vergriffen war. Jetzt gibt es wieder eine KfW-Förderung, aber erst ab Sommer für den Austausch der Gasetagenheizungen. Ob dann noch Geld da ist, kann die Bundesministerin nicht sagen. Wenn keine finanzielle Verlässlichkeit gegeben ist, verunsichern Sie die Menschen wieder zusätzlich in der Frage: Kriege ich die Wirtschaftlichkeit mit Nachhaltigkeit und Bezahlbarkeit übereinander? Die Umsetzung der EPBD in der nationalen Transformation liegt bei der Bundesregierung. Die Bundesländer werden daran mitwirken, sofern es in der Übersetzung bundesratspflichtige Gesetze sein werden. Ich dürfte deutlich gemacht haben, dass es auf 16.05.2024 der einen Seite einen europäischen Rahmen braucht, auf der anderen Seite aber Chancen vertan wurden, hier für einen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen von Immobilieneigentümerinnen und -eigentümern auf der einen Seite, Mieterinnen und Mietern auf der anderen Seite und der Nationalstaaten auf der dritten Seite zu sorgen – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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