Carlo Clemens
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer Habecks Heizungsgesetz bereits für bürokratisch, übergriffig und maßlos hielt, der muss sich jetzt festhalten. Denn mit der jüngst in Brüssel beschlossenen Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden – kurz: EPBD – kommt etwas auf uns zu, das noch viel radikaler ist. Verglichen damit erscheint das deutsche Gebäudeenergiegesetz, um dessen Novellierung es im letzten Jahr so viel Streit in Berlin gab, nur wie ein schwacher Vorgeschmack. Ob Bürger, Unternehmen, Kommunen – es gibt kaum jemanden, der nicht betroffen sein wird. Der Brüsseler Regulierungswahn wird die historische Wohnungsnot noch weiter anschüren. (Zuruf von den GRÜNEN) 16.05.2024 Ganz aktuell berichtet IT.NRW erneut von einem Einbruch der Bewilligungszahlen für Wohnungen im letzten Jahr um ein Viertel im Vergleich zum Vorjahr. Und in dieser Zeit, in der Branchenvertreter nach Entlastungen rufen, etwa bei den baulichen Vorgaben, werden die Zügel weiter angezogen. Auf den Wohnungsneubau kommt mit den geforderten Null-Emissions-Gebäuden ab 2030 ein enormer Kostenschub zu, und das bei bereits höchst angespannten Wohnungsmärkten. Die Folgen sind: noch weniger Neubau, noch weniger erschwingliches Wohneigentum und noch weiter steigende Mieten im Neubau genauso wie im Bestand. Damit nicht genug. Auch im Wohnungsbestand schreibt die Gebäuderichtlinie utopische Ziele vor. Schon im Jahr 2030 muss eine Senkung des Primärenergieverbrauchs zum Vergleichsjahr 2020 um glatte 16 % erreicht werden, und das, während die energetische Gebäudesanierung aktuell genauso eingebrochen ist wie etwa der Absatz von Wärmepumpen. Hinzu kommt dank der aktuellen Bundesregierung die große allgemeine Verunsicherung bei der Frage, wie wir in Zukunft heizen. Wer aktuell eine Gasheizung einbauen will, fragt sich, wann das Gas abgestellt wird – nach der Richtlinie spätestens 2040. Wer die Anschaffung einer Wärmepumpe erwägt, dem droht später ein Anschluss- und Benutzungszwang an das erweiterte Fernwärmenetz seiner Gemeinde. Kein vernünftiger Mensch wird also in eine Heizung investieren, bevor die kommunalen Wärmepläne vorliegen. Wir sind schon so weit, dass sich die Bürger fragen, wie lange sie sich das Heizen überhaupt noch leisten können. Die Kommunen in NRW sind der Klimaplanwirtschaft genauso ausgesetzt wie die Bürger. Sie dürfen schon ab 2028 nur noch emissionsfrei bauen, und sie müssen einen wesentlichen Teil ihrer Bestandsgebäude schon bis 2030 und viele weitere bis 2033 energetisch sanieren. Das wird nicht billig und kommt auf den allgemeinen Stau bei Instandhaltung und Sanierung noch obendrauf. Die geforderten energetischen Zielsetzungen bei Museen, Konzerthallen, Bibliotheken, Sporthallen, Schwimmbädern, Kindergärten und Pflegeheimen würden viele Städte und Gemeinden überfordern, besonders die wirtschaftlich schwachen, die vom Strukturwandel betroffen sind und bereits heute mit Inflation, Sanierungsstau, Tariferhöhungen und hohen Baupreisen zu kämpfen haben. Auch Gewerbetreibende sind betroffen. Nutzer von Fabrikhallen, Bürogebäuden und Ladengeschäften können sich angesichts der vorgeschriebenen individuellen Schwellenwerte für Nichtwohngebäude ebenfalls auf zusätzliche Sanierungs- und Nutzungskosten gefasst machen. Landtag Jetzt kann man natürlich einfach eine weitere milliardenschwere Flut an Fördermitteln von Land, Bund und EU fordern, um diese Klimatransformation mit der Brechstange zu erzwingen. Doch wie wollen wir das finanzieren – mit noch mehr Schulden, noch höheren Steuern, Ausgabenkürzungen an anderer Stelle, vielleicht bei den Sozialleistungen oder beim sozialen Wohnungsbau? Die planwirtschaftlichen energetischen Effizienzziele der EU sind für Nordrhein-Westfalen, sind für Deutschland nicht erreichbar. Der aussichtslose Versuch, mit Zwangsmaßnahmen das Gegenteil zu beweisen, bedeutet eine enorme Verschwendung öffentlicher wie privater Mittel. Das ist politisch nicht zu rechtfertigen. (Beifall von der AfD) Die Landesregierung muss zum einen die zu erwartenden Lasten aus der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie abschätzen und darf die Kommunen damit nicht alleine lassen. Zum anderen muss die Landesregierung des größten Bundeslandes ihren Einfluss geltend machen: Diese planwirtschaftliche Gebäuderichtlinie muss wieder zurückgenommen werden. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
