Dr. Hartmut Beucker
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Der vorliegende Antrag hat eine durchaus nicht kurze Vorlaufgeschichte. Mit dem Thema des hier beantragten PUAs befasste sich der Rechtsausschuss bereits in mehreren Sitzungen, auch Sondersitzungen, auch in den Herbstferien. Ich war sehr gespannt gewesen, welch höchst wichtiger Justizkatastrophe mein Wanderurlaub zum Opfer gefallen war. Ich muss sagen: SPD und FDP haben mich schwer enttäuscht. Mehr als ein Hörensagen, mehr als vage Verdachtsmomente kam nicht zu Gehör des Ausschusses. Der Minister hatte zu allem eine plausible Begründung und eine sachliche Aussage. Zusammenfassend kann man urteilen: Der Berg wurde schwanger und gebar eine Maus, wie das der antike Dichter Horaz formulierte. Auf Deutsch: Es ging aus wie das Hornberger Schießen – ergebnislos. In absolut peinlicher Weise versuchten die Antragsteller, eine besondere Nähebeziehung zwischen dem Minister und der später hinzugetretenen Bewerberin herbeizufantasieren. Das gelang nicht. Ebenso erfolglos versuchten FDP und SPD, den Inhalt des Gesprächs zwischen der Bewerberin und dem Minister während eines gemeinsamen Abendessens im Juli 2022 so hinzustellen, als ob es Grund für Skandalisierungen gegeben hätte. In diesem Zusammenhang kam es sogar durch Herrn Kollegen Wolf zur Frage nach dem Inhalt der Speisekarte, auf dass sich der Minister quasi wie durch einen Erinnerungsanker der genaueren Gesprächsthemen erinnern möge. Ich werde diesen Moment offenbar gewordener, aber um nichts in der Welt eingestandener Ohnmacht so schnell nicht vergessen. Wie ausgerechnet ein Abgeordneter der SPD meinen kann, politische Amtsträger müssten sich genau erinnern und besäßen ein durchgehend genaues Gedächtnis, ist natürlich schleierhaft angesichts der durch den derzeitigen SPD-Kanzler geradezu sprichwörtlich vorgeführten heilsamen Nützlichkeit einer Gedächtnisschwäche. Nach meiner Einschätzung erschien die Darlegung des Ministers durchaus nicht unglaubhaft. Um noch einmal in die Zitatenkiste zu greifen: Viel Lärm um nichts, wie Shakespeare gesagt hätte. Eines noch: Irgendeine Bewerbungsfrist ist gar nicht verstrichen, weil keine gesetzt war. Die Bewerbung der Bewerberin war also nicht verspätet, was auch an dieser Stelle einen Grund zur Skandalisierung entfallen lässt. Der im Ausschuss geklärte Sachverhalt bietet keinerlei Anlass, in einem PUA den Fragen unter V. des Antrags nachzugehen. Vor allen Dingen ist in zwei Instanzen – in zwei Verfahren – geklärt, dass dem Prinzip der Besten-16.05.2024 auslese Genüge getan wurde. Ausdrücklich haben alle drei befassten Gerichte hinsichtlich der Eignung und Befähigung der hinzugetretenen Bewerberin attestiert, dass auf dieser Grundlage eine Besetzung der ausgeschriebenen Stelle mit der Bewerberin möglich sei. Hierbei gibt es nichts mehr festzustellen oder als Empfehlung – wie unter VI. gefordert – zu formulieren. Allerdings kann man sich Gedanken machen, ob die Besetzung der besonders bedeutenden Gerichtsposten nicht noch transparenter und, wie es heute heißt, demokratischer organisiert werden kann. Abschnitt VI des Antrags legt nämlich nahe, dass die Postenbesetzung bisher geradezu undemokratisch unklar gehandhabt worden sei. Warum diese laut dem Antrag so undemokratischen Zustände in den bisherigen Regierungen eingerissen sind, bleibt unerfindlich. Schließlich behaupten sämtliche bisher regierungsbeteiligten Parteien immer, die Demokratie geradezu mit Löffeln gefressen zu haben. Zu diesem Thema reicht aber der von der FDP für dieses Plenum ebenfalls eingereichte Antrag. Der vorliegende Antrag erweist sich somit als komplett überflüssig. Er verursacht unnötige Kosten und unnötige Arbeit. Wir sind gespannt, wie die Antragsteller sich weiter aufführen werden und ob es ein Drama, eine Komödie oder eine Tragödie werden wird. Wir werden uns enthalten. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
