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Dr. Werner Pfeil

FDP 16.05.2024 Sitzungen 18/64

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegen und Kolleginnen! Es geht um viele offene Fragestellungen rund um die Besetzung der Präsidentenstelle des OVG Münster, (Dagmar Hanses [GRÜNE]: Welche denn?) die Ihnen hinlänglich bekannt sind. Anders, als es die Vertreter der Regierungsfraktionen eventuell darstellen wollen, handelt es sich aber nicht um eine Wiederholung bereits mehrfach genannter Ereignisse und Abläufe. Insbesondere ist die Forderung nach der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses unabhängig von bestehenden und zukünftigen Gerichtsentscheidungen in dieser Sache zu sehen. Es geht vielmehr darum, aus den zahllosen Puzzleteilen, die wir aus den wiederholten Nachfragen in Ausschusssitzungen und Sondersitzungen, aus Aktuellen Viertelstunden, Aktuellen Stunden und Fragestunden zusammengestückelt haben, ein politisches Gesamtbild zu schaffen. Es geht um Wahrheit und Glaubwürdigkeit. Es geht darum, politische Aufklärung zu betreiben und angesichts der zahllosen Einzelaussagen, die teilweise auch verändert, zurückgenommen und korrigiert wurden, neben dem Justizminister auch die entscheidenden Protagonisten dieses Dramas im Sinne einer politischen Sachaufklärung zu Wort kommen zu lassen. Es geht um Wahrheit, Wahrheitsfindung und politische Sachaufklärung mithilfe eines vom Gesetzgeber zugelassenen Instruments: des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. War das Auswahlverfahren unvoreingenommen, transparent und nur den Grundsätzen der Bestenauslese unterworfen, oder kam die Entscheidung anders zustande? Wurde das Instrument der Überbeurteilung tatsächlich entsprechend dem gesetzgeberischen Willen eingesetzt, oder weicht die vorge-Landtag nommene Überbeurteilung von dem ab, wofür das Instrument nach dem Willen des Landesgesetzgebers geschaffen wurde? Wie haben die anderen Bewerber die angebliche Bitte des Justizministers empfunden, ihre Bewerbungen noch einmal zu überdenken? Wieso sah zumindest einer der Bewerber anschließend die Notwendigkeit, einen Anwalt zu konsultieren? Es sind noch viele Fragen offengeblieben, die für die politische Beurteilung der Beteiligten, ihre Glaubwürdigkeit und die zukünftige Frage des Besetzungsverfahrens von hohen Richterämtern in Nordrhein-Westfalen von Bedeutung sind. Das gesamte Auswahlverfahren hat das Ansehen der Justiz und die Wahrnehmung der Neutralität bei Besetzungsverfahren von wichtigen Richterposten in der Öffentlichkeit nachhaltig geschädigt. Wir schulden es daher den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes, den tatsächlichen Ablauf des Besetzungsverfahrens und mögliche politische Absprachen in diesem Verfahren aufzuklären, (Beifall von der FDP) um das Vertrauen in die Justiz wiederherzustellen, wie Herr Wolf schon erklärt hat. Es ist wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen auch in Zukunft auf die Neutralität und Objektivität des obersten Verwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen vertrauen dürfen. Hierfür ist eine transparente Aufarbeitung des Besetzungsverfahrens seiner eigenen Präsidentenstelle notwendig. Wir fordern daher die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der neben der Aufklärung des Sachverhalts insbesondere auch prüfen soll, ob die bestehenden gesetzlichen Regelungen dazu geeignet sind, tatsächlich die Bestenauslese bei der Besetzung von Stellen in der Justiz zu gewährleisten, und ob die verfassungsgemäßen Kontroll- und Informationsrechte des Parlaments gegenüber der Landesregierung gewahrt wurden. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und der SPD)

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