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Dr. Marcus Optendrenk

16.05.2024 Sitzungen 18/64

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Grundsteuerreform insgesamt war auf allen staatlichen Ebenen von Anfang an, weil sie historisch so zustande gekommen ist, eine Herkulesaufgabe. Wir haben mehrfach hier darüber gesprochen. Ich will das nicht wiederholen, verweise aber darauf, dass es offensichtlich aus Fragestunden des gestrigen Tages keinen Erkenntnisgewinn beim Kollegen Witzel sowohl zu der historischen Situation als auch zu Rechtsfragen gegeben hat, obwohl ich ausführlich versucht hatte, zu erläutern, (Ralf Witzel [FDP]: Das ist Ihre Meinung! Ich habe gesagt, wie Kommunen das sehen!) wie die rechtliche Situation ist. Sie haben aber keine Abwägung dazu vorgenommen, ob Sie das anders sehen. Der Erkenntnisgewinn steht Ihnen noch bevor. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Da Sie in der Vergangenheit nun ausreichend dazu beigetragen haben, immer die Sichtweise anderer, und zwar derjenigen, die die Kommunen kritisiert haben, vorzutragen, kann man das durchaus als Gottfried Wendehals des Parlaments bezeichnen, glaube ich. Die Veranstaltung hier überrascht mich insofern ein klein wenig, weil wir rein auf der Faktenbasis ein Stück anders dastehen, auch nach dem, was wir gestern noch mal ausgetauscht haben, was die Historie angeht. Was die Koalitionsfraktionen heute eingebracht haben, basiert darauf, dass es einen Vorschlag gab, dies auch im bundeseinheitlichen Modell zu machen, und zwar bereits im Frühjahr. Da ist unter dem Gesichtspunkt, dass auch andere Fraktionen dieses Landtag Hohen Hauses immer gesagt haben, wir sollten Rechtszersplitterungen zwischen den Bundesländern möglichst vermeiden, eine Initiative von insgesamt elf Bundesländern auf den Weg gebracht worden, um dieses Bundesmodell anzupassen, und zwar mit genau den Regelungen, die jetzt Gegenstand des Entwurfs der Koalitionsfraktionen sind. Es hat intensive Beratungen mit dem FDP-Bundesfinanzminister darüber gegeben, ob es möglich ist, das in einem Gesetzgebungsverfahren des Bundes so rechtzeitig zu machen, dass mehr Zeit für Kommunen verbleibt, das umzusetzen, auch für IT-Programmierungen und vieles andere. Das ist nicht erfolgt. Die Bundesregierung hat sich nach Wochen dagegen entschieden. Nachdem man signalisiert hat, das ernsthaft prüfen und auf den Weg bringen zu wollen, sagt man nach Wochen: „Machen wir doch nicht“. Dass dann eine politische Abwägung darüber stattfinden muss, ob man es als Landesmodell mit der rechtlich eindeutig zulässigen Landeslösung machen kann, das kann man den Koalitionsfraktionen doch wohl nicht ernsthaft vorwerfen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wenn Sie überhaupt die Frage beantworten wollen, zu welchem Zeitpunkt man es früher hätte machen können, dann hätte sich das Land Nordrhein-Westfalen entscheiden können, diese Landesöffnungsklausel anstelle einer bundeseinheitlichen Geschichte im Februar einzubringen. Ja, hätten wir. Wir haben uns aber für den Bundesweg entschieden, weil wir – auch mit dem Bund – vorsondiert hatten, dass eine bundeseinheitliche Lösung durch Änderung des Bundesgesetzes das insgesamt systematisch Bessere wäre. Auch andere Bundesländer in Deutschland waren zu dem Punkt gekommen, dass sie es anpassen wollten, und haben gesagt: Dann lasst uns das nicht jeder einzeln tun. Daher halte ich es für der Sache nicht angemessen, zu sagen, wir hätten hier in diesem Hohen Hause an der einen oder anderen Stelle Zeit verdaddelt. Ganz im Gegenteil. (Zurufe von Christof Rasche [FDP] und Ralf Witzel [FDP]) Ich glaube, hier ist eine Lösung, die sachgerecht ist. Der zweite Punkt. Sie haben permanent Modellüberlegungen eingebracht, (Ralf Witzel [FDP]: Ja klar!) die zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie sie eingebracht haben, nicht mehr rechtlich umgesetzt werden konnten, wie Sie wussten. (Ralf Witzel [FDP]: Nein!) Sie wussten das. 16.05.2024 (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ralf Witzel [FDP]: Nein, nein, nein! – Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) – Herr Kollege Witzel, wenn Sie es immer noch nicht wissen, dann ist das Ihr Erkenntnisproblem, (Ralf Witzel [FDP]: Unverschämtheit!) aber das Problem besteht nicht darin, dass es nicht so wäre. (Beifall von der CDU! – Zuruf von Dietmar Bro- ckes [FDP]) Wenn Sie mitten in einem Erhebungsvorgang für 6,4 Millionen Grundstücke sagen: „Wir wollen noch mal die Rechtsgrundlage verändern“, (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] – Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) fangen Sie noch mal neu an. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie den 1.000 Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten vielleicht auch mal in angemessener Weise dafür gedankt hätten, (Zuruf von Christof Rasche [FDP]) dass die das Steuersubstrat der Kommunen, das nicht Steuersubstrat des Landes ist, in dieser Art und Weise mit so viel Überstunden und mit so viel Schwierigkeiten so bearbeitet haben, dass es zum 1. Januar 2025 noch eine Grundsteuer gibt. Diesen Dank hätte ich mir auch gewünscht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Ralf Witzel [FDP]) Wenn Sie die Frage, was die angemessene Lösung ist, hier im Rund noch mal ernsthaft diskutieren wollen, dann gibt es zwei Kernpunkte, die Sie unterscheiden müssen: Der eine ist eine Belastungsverschiebung zwischen Wohnen und Nichtwohnen, vor allen Dingen zwischen Einfamilienhäusern und Gewerbegrundstücken, die sehr, sehr unterschiedlich ist, aber im Durchschnitt eine Rolle spielt. Es ist in jeder Kommune anders. Es hängt mit dem Alter der Immobilien zusammen, im Wesentlichen auch mit dem Alter der Einfamilienhäuser oder der industriell wirtschaftlichen Substanz. Es ist in jeder Kommune unterschiedlich. Deshalb ist eine landesweite Messzahllösung, wie Sie übrigens an den in Sachsen veröffentlichten Messzahlen sehen können, einfach nicht sachgerecht. Das löst das Problem weder in Sachsen noch im Saarland oder in Nordrhein-Westfalen. Die sachlich falsche Lösung ist deshalb auch nicht das Modell gewesen, das ich hier vorgeschlagen habe. Sie hätte nämlich dazu geführt, dass Sie das Messzahlverfahren in manchen Großstädten als gute Lösung hätten nehmen können, in großen Teilen unseres vielfältigen Landes aber nicht. Darum hat die Landesregierung das genauso wenig wie die Koalitionsfraktionen als ein geeignetes Mittel Landtag gesehen. Fragen Sie mal in Sachsen oder im Saarland nach, was da der Sachverhalt ist. Der dritte Punkt ist – das empfinde ich dann schon als ein bisschen bemerkenswert –: Wir haben es rechtlich ausschließlich auch mit eigenen Bordmitteln hergeleitet, aber abgestimmt mit dem Bundesfinanzminister, der uns auffordert, wir sollten doch bitte die Länderöffnungsklausel genau zu dem Modell umsetzen, das wir ihm angetragen haben. Und dann kommen Sie und sagen: Ja, da gibt es diffuse Rechtszweifel, die sind schon mal geäußert worden, und die sind nicht widerlegt. Entschuldigung, es ist niemals ein fundierter Rechtszweifel mit Angabe von Artikel, Paragraf und Auslegung, sondern es sind Sorgen vorgetragen worden. Die darf man übrigens vortragen, und die sind gerade im Gesetzgebungsverfahren zu klären, das jetzt folgt. Das ist jetzt genau das parlamentarische Verfahren, vor dem wir stehen. Deshalb empfinde ich es als sehr komisch, dass man vor der Einbringung eines solchen Gesetzes sagt: Na ja, bringen Sie es besser nicht ein. Da sind Sorgen. Ja, wir müssen die Sorgen ernst nehmen. Das ist aber genau der Beratungsgegenstand, über den wir jetzt reden. Ich bitte daher herzlich um eine substanzielle Beratung statt eines Nachkartens zu Sachverhalten, die so nicht richtig sind. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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