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Dr. Hartmut Beucker

AfD 16.05.2024 Sitzungen 18/64

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen! Geehrte Herren! Seit mehr als zwei Jahren sind wir gewarnt. Die Reform der Grundsteuer kann ab 2025 die Ein- und Zweifamilienhäuser stärker als die Gewerbeimmobilien belasten. Diese Gefahr hat sich realisiert. Der Städte- und Gemeindebund beziffert die Veränderungen dahin gehend, dass Gewerbegrundstücke bis zu 50 % entlastet werden, aber die Eigentümer von Wohnimmobilien 20 % drauflegen müssen. Der Deutsche Städtetag sieht erhebliche Belastungen für die Wohnimmobilienbesitzer und damit letztlich auch für die Mieter. Diesem Umstand will Herr Minister Dr. Optendrenk entgegentreten und die Möglichkeit für unterschiedliche gesplittete Grundsteuersätze je für Wohn- und Gewerbezwecke einführen. Dies über ein Landesgesetz in die Wege zu leiten, erscheint generell möglich. Aber um welchen Preis geschieht das? Erst Aufregung allerorten über die verschiedenen Modelle der Grundsteuer und die entsprechende Auswahl, und nun kippt der Minister das Problem den Kommunen vor die Füße, und das zum beinahe letztmöglichen Zeitpunkt. Die Konflikte in den Kommunen sind absehbar: Gewerbetreibende und private Eigentümer werden versuchen, sich gegenseitig zu belasten. Die Stadträte werden sich vor Einflussversuchen nicht retten können – ganz abgesehen davon, dass diese Stadträte vor der Schwierigkeit stehen, sich überhaupt erst mal ein Bild von der Faktenlage machen zu müssen. Soll eher der Wirtschaft geholfen werden, deren Gewerbesteuer neben der Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen darstellt, oder den zahlreichen Häusle-Besitzern, die ihren Frust Landtag vielleicht an der Wahlurne deutlich machen? All diese Abwägungen hätten die Kommunen nicht, wenn bereits das Bundesgesetz eine Grundformel zur Grundsteuerberechnung vorgäbe, auf die eine Kommune im Zweifelsfall verweisen könnte. Stattdessen wäre aber die gesetzliche Festlegung der Messzahlen der geeignete Weg gewesen, die Grundsteuerreform aufwandsneutral, gemeinwohlorientiert und friedlich umzusetzen. An dieser Stelle bin ich übrigens Herrn Kollegen Rock für den Erkenntnisgewinn seines Vergleiches sehr dankbar. Wir wissen jetzt: Grundstücke sind wie Schuhe. Beide haben was mit Sätzen zu tun: Grundstücke was mit Hebesätzen und Schuhe was mit Absätzen. Nun denn, sei es so. Das Argument, im Gesetz werde nur eine Möglichkeit geschaffen, keine Pflicht, greift zu kurz. Die einzige Möglichkeit, eine als sachgerecht erfundene Lastenverteilung zu ändern, ist die Einführung der Splittung von Hebesätzen. Insofern ist die Kommune geradezu verpflichtet, so etwas zu tun, und wird sich entsprechend den Einflussnahmen auch nicht verschließen können. Zudem ist absehbar, dass sich die Kluft zwischen starken und schwachen Kommunen weiter vergrößern werde, sagt der Städte- und Gemeindebund. Der kommunalen Familie und dem Zusammenhalt vor Ort hat das Land mit seiner Entscheidung einen Bärendienst erwiesen, sagt auch der Städte- und Gemeindebund. Zudem argumentiert er, dass die Zeit zu knapp bemessen sei, um die IT für die Neuberechnung umzustellen. Demgegenüber betont der Finanzminister, dass sei im Grunde eine Stärkung der Verwaltungshoheit – stimmt, aber eine Stärkung, die Ressourcen frisst. Es darf spekuliert werden, dass eine Mehrbelastung für Unternehmen dabei herauskommt. Das schwächt die Wettbewerbsfähigkeit des Bundeslands NRW als Wirtschaftsstandort, sagt die IHK NRW. Bereits jetzt ist Nordrhein-Westfalen das Flächenland mit den höchsten Hebesätzen bei Grund- und Gewerbesteuer. Die IHK NRW sieht faktisch eine Unternehmensteuer, die ausschließlich hier gilt. Zudem dürfte der bürokratische Aufwand dieser Maßnahme erheblich sein. Insbesondere in den Innenstädten wird es nach Auffassung der IHK NRW erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten mit beispielsweise zwischen Ladenlokal, Werkstatt oder Wohnraum geben. In Zeiten, in denen Politiker aller Parteien Bürokratieabbau versprechen, droht so das nächste Bürokratiemonster. Ob der vorgelegte Gesetzentwurf alle rechtlichen Eventualitäten berücksichtigt hat, wird sich zeigen. Wir vermuten jede Menge Klagen und damit weitere Unsicherheiten für Unternehmen, Bürger und Kom-16.05.2024 munen. Bleibt das Problem, mit diesem Gesetzentwurf umzugehen. Tun wir einmal so, als ob es nur von der AfD abhänge, wie sich die Zustände entwickeln. Die aktuelle Gesetzeslage führt zu einer kaum zu begrüßenden Lastenverteilung. Generell können die Kommunen das verbessern. Die Kürze der Zeit ist allerdings fast ein Affront gegenüber den Kommunen. Im Sinne einer sachgerechten Lösung wäre in Kauf zu nehmen, dass die Hebesätze je nach Kommune erst 2026 geändert werden können. Dann aber wären die Ergebnisse immerhin sachgerecht. Wir werden der Überweisung zustimmen und vermutlich auch dem Gesetzentwurf. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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