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Verena Schäffer

GRÜNE 15.05.2024 Sitzungen 18/63

Die Änderung des Staatsvertrags zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen setzt eine notwendige Klarstellung zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Steuerberater in NRW um. Die Änderung des Steuerberatungsgesetzes durch den Bund macht es erforderlich, dass tatsächlich nur Steuerberaterinnen und Steuerberater Mitglied im Versorgungswerk sein können, um die sichere Versorgung zu gewährleisten. Denn für sie handelt es sich um eine Pflichtmitgliedschaft, während Rechtsanwältinnen und -anwälte sowie Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer, 15.05.2024 die bisher zugelassen waren, die Mitgliedschaft im Versorgungswerk auch ablehnen können. Die Änderung des Staatsvertrags mit dem Freistaat Thüringen setzt diese Regelung auch für die dort ansässigen Rechtsanwältinnen und -anwälte sowie Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer um. Durch die Änderung des Staatsvertrags entstehen keine Versorgungslücken, sondern es wird eine Absicherung der Versorgung von Steuerberaterinnen und Steuerberatern vorgenommen. Es ist also eine sinnvolle Regelung für alle Beteiligten.

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