Dr. Werner Pfeil
Liebe Mitglieder der Regierungsfraktionen – ich bin begeistert! So schnell wurde selten einer unserer Vorschläge in einen Antrag umgewandelt. Erst in unseren Berichtswünschen für die letzte Sitzung des Rechtsausschusses am 3. Mai haben wir die Einführung von Roben für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger auch in Nordrhein-Westfalen angeregt und schon ist er heute Gegenstand der Plenarsitzung. Auch wenn die Kürze des Antrags fast vermuten lässt, dass dieser erst nach Stellung unseres Berichtswunschs auf die Schnelle zu Papier gebracht wurde, um in der Sitzung des Rechtsausschusses schon auf sein Kommen hinweisen zu können, erfreut mich natürlich die schnelle Umsetzung. Allerdings hätte man sich in der Ausgestaltung des Antrags vielleicht ein wenig mehr Mühe geben können, um der Bedeutung dieses Thema für die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger gerecht zu werden. Es geht maßgeblich um Wertschätzung der von ihnen erbrachten Tätigkeiten und Erhöhung des ihnen zustehenden Respektes, den sie Landtag leider bei ihrer Arbeit kaum mehr empfinden und was bei der Berufsgruppe zu steigender Frustration führt. Das Berufsbild ist weiterhin nicht ausreichend bekannt und nur wenigen ist die Verantwortung ihrer Aufgaben bewusst: Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nehmen richterliche Tätigkeiten wahr. Auch sie treffen ihre Entscheidungen unabhängig und sind lediglich dem Gesetz verpflichtet. Alle Justiz-Roben, auch die Richterrobe, die Staatsanwaltsrobe, die Rechtsanwaltsrobe, die Patentanwaltsrobe und die Protokollführerrobe sind nicht nur Symbole gerichtlicher Würde, sie machen in Gerichtssälen auch deutlich, wer Organ der Rechtspflege ist. In Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein tragen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger daher bei wichtigen Tätigkeiten bereits im Gerichtssaal Richterroben. In Leipzig lief ein Pilotprojekt, das zugunsten der „Rechtspflegerrobe“ ausging. Aus diesem Grund unterstützen wir die Einführung der Robe auch in Nordrhein-Westfalen als ein wichtiges Zeichen des erforderlichen Respektes und Wertschätzung gegenüber den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern. Wir stimmen daher dem vorliegenden Antrag zu, verbunden mit der Hoffnung, dass weitere Vorschläge unserer Seite in Zukunft ebenfalls so zeitnah umgesetzt werden. 15.05.2024 Landtag Anlage 2 Zu TOP 20 – „Zweiter Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen (Zweiter Änderungsstaatsvertrag zur Versorgung der Steuerberater in Thüringen)“ – zu Protokoll gegebene Reden
