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Ina Brandes

15.05.2024 Sitzungen 18/63

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir leben in einem freien Land. Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen entscheiden im Rahmen ihrer Autonomie selbst, ob religiöse Feste auf ihrem Gelände stattfinden oder nicht. Dabei sind sie selbstverständlich an das Grundgesetz gebunden, das die Wissenschaftsfreiheit ebenso wie die Religionsfreiheit schützt. Der Landesregierung ist aktuell nicht bekannt, dass es bei religiösen Festen an einer nordrhein-westfälischen Hochschule zu einem rechtswidrigen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit gekommen ist, und zwar weder beim Fastenbrechen noch zu Weihnachten. Populisten machen das ja gern so: Sie erfinden ein Problem und versuchen sich dann mit der Lösung dieses Problems zu profilieren. Wir haben die letzten 20 Minuten damit verbracht, diesem Versuch beim Scheitern zuzusehen. – Schönen Abend noch. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag

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