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Ralf Witzel

FDP 15.05.2024 Sitzungen 18/63

Vielen Dank, Frau Präsidentin, für die Gelegenheit zu einer zweiten Nachfrage. – Vielen Dank, Herr Finanzminister, für die erhellenden Einlassungen Ihrerseits bisher. Ich darf direkt bei meinem Vorredner, dem Abgeordneten Dirk Wedel, anknüpfen. Was er dargestellt hat, wird Ihnen aus der von Ihnen eben referierten Lektüre der Sachverständigenstellungnahmen bekannt sein, weil die große Sorge der kommunalen Spitzenverbände ist, dass hier in rechtlicher und verfassungsrechtlicher Hinsicht immense Fallstricke drohten. Deshalb möchte ich Sie, Herr Finanzminister, etwas fragen. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen stellt den Kommunen völlig frei, ob und in welchem Umfang sie von dem Hebesatzsplitting Gebrauch machen wollen. Darüber hinaus sollen die Städte und Gemeinden ihre jeweiligen abweichenden Hebesätze nach eigenem Ermessen beliebig justieren können. Daraus folgt, dass die Kommunen keinesfalls dazu verpflichtet sind, die Lastenverschiebungen zum Nachteil von Wohngrundstücken vollumfänglich auszugleichen. Meine Frage an Sie, Herr Finanzminister, lautet deshalb: Wie wollen Sie verhindern, dass Ihr Vorschlag 15.05.2024 des Hebesatzsplittings zu noch mehr Intransparenz führt und damit Anreize für Kommunen setzt, im Windschatten der ungeliebten Grundsteuerreform ihre Einnahmen unauffällig zu erhöhen?

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