Angela Freimuth
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, ich möchte noch einmal auf die Antwort zurückkommen, die Sie auf die erste Frage meiner Kollegin Müller-Rech gegeben haben. Sie haben gesagt, dass Sie hier das Verfahren gewählt haben, über einen Gesetzentwurf der Fraktionen vorzugehen, um ein Ländermodell einzuführen, weil Sie befürchtet hätten, dass das Verfahren innerhalb der Landesregierung zu langwierig gewesen wäre. Deswegen möchte ich Sie fragen, warum Sie zu dieser Bewertung gekommen sind. Haben Sie befürchtet, dass die Verbände sich mit Ihrem Vorhaben vielleicht im Vorfeld nicht einverstanden erklären oder auf die rechtlichen Bedenken hinweisen würden? Oder gab es sogar innerhalb der Landesregierung Differenzen? Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Frau Präsidentin, jetzt sehe ich Sie hinter dem Pult auch. Ich bitte Sie noch einmal um Entschuldigung dafür, dass ich das eben falsch gemacht habe. – Frau Abgeordnete, Sie haben eine völlig berechtigte Frage gestellt, die ich aber sehr eindeutig beantworten kann. Bei Gesetzentwürfen haben Sie, wenn die Landesregierung ein solches Verfahren auf den Weg bringt – das haben wir zuletzt beim Besoldungsanpassungsgesetz gehabt –, ein standardisiertes Verfahren mit einer Kabinettsbefassung, anschließender Verbändeanhörung, Auswertung der Verbändeanhörung, dann einem weiteren Kabinettsbeschluss und schließlich der Zuleitung an den Landtag. Dieses Verfahren dauert eine gewisse Zeit, und zwar einige Wochen, wenn man eine Verbändeanhörung ernst nimmt. Dieses Gesetzgebungsverfahren würde uns, nachdem der Bundesfinanzminister das Bundesmodell jetzt nicht bundeseinheitlich geöffnet hat – für uns nach den Hinweisen, die er vorher gegeben hat, völlig überraschend –, so viel Zeit kosten, dass wir dem Anliegen der Kommunen, möglichst schnell Rechtsklarheit zu bekommen, nur noch eingeschränkt entgegenkommen könnten. Deshalb begrüßen wir es sehr, dass die Koalitionsfraktionen sich jetzt die Grundtendenz mit einer zusätzlichen Ergänzung, die ich vorhin schon geschildert habe und die ich für richtig halte, zu eigen gemacht haben, weil damit die übrigens von den Verbänden seit Jahren breitest diskutierten und auch Landtag öffentlich verfügbaren Argumente im Rahmen einer Anhörung durch den Landtag eingebracht und abschließend vom Parlament bewertet werden können. Es wird aber bei einem Thema, zu dem uns ja auch die Initiative der FDP-Fraktion durchaus auf vielfältige Weise Erkenntnisse darüber ermöglicht hat, was denn welcher Beteiligte der nordrhein-westfälischen Öffentlichkeit darüber denkt, keine zweite Dauerschleife eingezogen. Normalerweise soll eine Verbändebeteiligung geeignet sein, diese Argumente erstmals kennenzulernen, damit der Gesetzentwurf sie schon möglichst berücksichtigt. Da ich aber nicht den Eindruck habe, dass noch irgendeiner ein Erkenntnisproblem bezüglich der Einschätzung der jeweiligen Akteure hat, dürfte es auch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und der Beratungseffizienz völlig ausreichend sein, wenn dies dann in einem Anhörungsverfahren im Rahmen eines parlamentarischen Verfahrens einmal schriftlich dokumentiert wird – und nicht noch ein zweites Mal. Das wäre nämlich auf Kosten der Kommunen passiert, die dann weniger Umsetzungszeit gehabt hätten. Und das wollten wir ja wohl beide nicht.
