Rainer Schmeltzer
Herr Minister, bitte schön. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Ich bedanke mich herzlich für die Frage, weil sie unterstellt, dass dieses Gesetz auch zustande kommt. Das, was ich angekündigt habe und eben in der ersten Grundsatzantwort auf die Frage des Kollegen Witzel schon einmal geschildert habe, betrifft zwei wesentliche Punkte. Das eine ist die Sorge der Kommunen, dass es bei der Darstellung im kommunalen Satzungsrecht zu Schwierigkeiten der Abwägung kommen könnte. Wir sind der Auffassung, dass in dem Gesetzentwurf, den die Koalitionsfraktionen vorgelegt haben, die Abwägungskriterien für eine Satzung für die Differenzierung zwischen Wohnen und Nicht-Wohnen sehr klar dargestellt worden sind, auch unter den Grenzen von Verhältnismäßigkeitsprinzip und Willkür. 15.05.2024 Wir sind gerne bereit – das haben wir auch öffentlich erklärt –, den kommunalen Spitzenverbänden bei der Erstellung von Mustersatzungen zu helfen. Das ist ein durchaus übliches Verfahren. Sie wissen: Wenn beispielsweise das OVG zum Gebührenrecht Grundsatzurteile gefällt hat, werden Mustersatzungen erstellt, weil man 396 Kommunen sicherlich nicht zumuten kann, jeweils eigene Abwasser-, Abfall- oder sonstige Gebührensatzungen zu erlassen. Insofern ist es ein gängiges Verfahren, dass das in enger Abstimmung passiert. Wir bieten den Kommunen ausdrücklich an, dass wir bei der Erstellung solcher Mustersatzungen mit Begründung umfassend mitwirken. Dazu haben wir das notwendige Know-how sowohl in der Steuerabteilung als auch im Justiziariat unseres Hauses. Dazu bedarf es auch keiner weiteren Personalressourcen. Wir haben außerdem die Möglichkeit, bei dem Thema der IT-Programmierung zu unterstützen. Denn IT.NRW hat bereits umfassende Aufträge sowohl zur Errechnung der entsprechenden aufkommensneutralen Hebesätze als auch der differenzierten Hebesätze, sodass das Instrumentarium auf der IT-Seite schon angelegt ist, um eine entsprechende Programmierhilfe oder Programmierunterstützung für kommunale Rechenzentren zu erbringen. Wir sind gerne bereit, uns schon sehr kurzfristig mit den kommunalen Spitzenverbänden dazu auszutauschen, was konkret passiert und was konkret programmiert werden muss, damit man keine Zeit verliert. Auch da habe ich erklärt, dass, weil es ein Anliegen des Landes ist, an der Stelle zu helfen, durchaus auch die Bereitschaft besteht, die bei IT.NRW entstehenden Kosten durch das Finanzministerium zu übernehmen.
