Angela Freimuth
Vielen Dank. – Herr Minister, weil Sie gerade das Stichwort „sachgerechtes Kriterium“ angeführt haben, möchte ich noch einmal auf eine Frage meines Kollegen Witzel zurückkommen, inwieweit die Länderöffnungsklausel genutzt werden kann, um zum Beispiel ein in Teilen auch politisch diskutiertes zoniertes Hebesatzrecht einzuführen. Nach meiner Auffassung gibt das kommunale Satzungsrecht diese Option eher nicht her, aber ich möchte Sie vor diesem Hintergrund fragen: Wo verläuft für Sie genau die Grenze zwischen zulässigen und nicht mehr zulässigen Modifikationen des Bundesmodells?
