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Rainer Schmeltzer

15.05.2024 Sitzungen 18/63

Bitte schön, Herr Minister. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Ich freue mich, dass ich eine Grundausbildung als Historiker habe. Das erleichtert mir, das noch einmal von den Zeitachsen her einzuordnen. Wir hatten 2018 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, und es gab eine Frist des Bundesverfas-15.05.2024 sungsgerichts, bis wann eine Gesetzgebung des Bundes erfolgen musste. Sie haben eben beschrieben, dass es eine Einigung auf ein Bundesmodell mit einer Öffnungsklausel gegeben habe. Diese Öffnungsklausel ist erst auf den letzten Metern der damaligen Frist zur Gesetzgebung durch den Bundestag und durch den Bundesrat gekommen. Danach gab es für die Länder die Möglichkeit, Öffnungsklauseln in Anspruch zu nehmen. Davon haben mehrere Länder – Hessen, Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg – in sehr unterschiedlicher Ausprägung Gebrauch gemacht. Wir haben außerdem in Sachsen und im Saarland mit der Festlegung von landesbezogenen Messzahlen ein unterschiedliches Verfahren gehabt. Sie haben selbst in den Jahren bis 2022 einer Koalition angehört, die sich nicht darauf hat einigen können, ein anderes als das Bundesmodell zu machen. Wir haben eine Vielzahl von Dokumentationen von sehr viel näher an dem Sachverhalt befindlichen Personen hier in den Landtagsplenarprotokollen in den letzten zwei Jahren erreicht, in denen Sie alle nachvollziehen können, wer sagte, was wann hätte geregelt sein können. Tatsache ist, dass mit Beginn der Erhebung der Daten zum 01.07.2022 der Zeitpunkt überschritten war, zu dem man noch etwas hätte wirksam ändern können, das sichergestellt hätte, dass die Kommunen zum 01.01.2025 noch eine Grundsteuer gehabt hätten. Das war der Grund, warum die Koalition – auch ich persönlich –, der Auffassung gewesen ist, dass eine Änderung nach dem 01.07.2022 den ersten meiner beiden Punkte aus meiner ersten Beantwortung nicht mehr sichergestellt hätte, nämlich dass die Steuereinnahmen der Kommunen von gut 4 Milliarden Euro in Nordrhein-Westfalen ab dem 01.01.2025 noch sichergestellt wären. Deshalb haben wir an dieser Stelle jedes Risiko vermeiden müssen, und deshalb hat sich der Landesgesetzgeber auch mehrheitlich dagegen entschieden, noch eine Änderung vorzunehmen. Das ist der Kernpunkt, warum wir nicht mehr zu Änderungen gekommen sind. Wir haben uns an verschiedenen Stellen auch über die Frage unterhalten, wie das mit dem bundeseinheitlichen Verändern des Bundesmodells gewesen ist. Ich hatte sowohl in meiner ursprünglichen Antwort als auch in der Antwort auf die Frage des Kollegen Dr. Pfeil entsprechende Hinweise gegeben, wie das im Ablauf mit dem Bundesmodell war. All das, was wir getan haben ab dem Zeitpunkt, ab dem wir eine valide Datenbasis hatten – Ende letzten Jahres, als wir das entsprechende Bewertungsergebnis halbwegs flächendeckend hatten –, hat dazu Landtag geführt, dass wir diese Bundesinitiative gestartet haben. Leider sind wir damit gescheitert. Wir haben jetzt gemeinsam in der Koalition überlegt, wie man möglichst schnell, um Rechtssicherheit zu schaffen, herbeiführen kann, dass die Verwerfungseffekte am besten in kommunaler Finanzhoheit geregelt werden können. Die Verwerfungseffekte, die man sieht, haben auch damit zu tun, dass Wohnen gegenüber Nichtwohnen zum Teil deutlich teurer ist. Zudem ist es landesweit völlig unterschiedlich, wie sich das auswirkt. Man hat in 396 Kommunen 396 unterschiedliche Resultate. Da ich ein Anhänger kommunaler Selbstverwaltung bin, diese selbst habe lange mitgestalten dürfen, unterstütze ich sehr, dass die Koalitionsfraktionen diesen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht haben.

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