Rainer Schmeltzer
Bitte schön, Herr Minister. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Diese Frage ist sehr einfach zu beantworten. Wir haben den Bundesfinanzminister seinerzeit auf einer bestimmten Grundlage gebeten, das Bundesgesetz zu ändern. Was hier in den Paragrafen vorliegt, sind zwei Normen, die in der rechtlichen Dimension geändert werden müssen. Landtag Zum einen handelt es sich um eine Anpassung, dass es eine Differenzierung zwischen „Wohnen“ und „Nichtwohnen“ geben kann. Zum anderen handelt es sich um die Regelung, die von den Koalitionsfraktionen vorgelegt wurde, wonach man eine Untergrenze für den Faktor „Nichtwohnen“ einführt. Bezogen auf den ersten Teil waren das politische Entscheidungen der Koalitionsfraktionen, die sich exakt daran orientieren, was wir den Bundesfinanzminister gebeten haben, zu machen. Der zweite Teil ist nun, wie Sie nachvollziehen können, ein Sachverhalt, der an Sachverhalte von Gewerbesteuerdumping und ähnlichem anknüpft. Das kommt sicherlich nicht aus der Regierung, sondern das kommt, wie Sie sich denken können, aus den Parteien, die den Koalitionsvertrag verabredet haben und die sich mit der Frage beschäftigen wollen, ob man ein Gewerbesteuerdumping verhindern kann. Wir haben unsere Sachkunde zur Verfügung gestellt. Dieser Gesetzentwurf ist aber auch von der Länge und von der Komplexität her nicht so, als dass nicht jederzeit eigene Aktivitäten der Koalitionsfraktionen den Text abschließend prägen könnten.
