Rainer Schmeltzer
Herr Minister, bitte schön. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Pfeil, ich Landtag verweise auf meine Antwort, die ich eben gegeben habe; ich habe manchmal den Eindruck, dass es schwierig ist, Fragenkataloge noch anzupassen, wenn die erste Antwort zu ausführlich war. Ich hatte darauf hingewiesen, wie das historische Verfahren – das kann man öffentlich nachlesen – bei unserer Initiative war und was uns dazu motiviert hat. Seitens der Länder, die das Bundesmodell haben – neun Länder haben es in Reinform, und die beiden Länder Saarland und Sachsen haben es mit einer eigenen Messzahlklausel, die von Anfang an dort eingefügt war –, gab es den breiten Wunsch, als Länder beieinanderzubleiben. Man wollte aus den Erfahrungen von Rechtszersplitterung lernen, die es zum Beispiel während der Coronapandemie gab, als jedes Bundesland bei irgendetwas, das zugelassen oder verboten war, unterschiedliche Modelle hatte, und beieinander bleiben. Das war der Grund, warum auch die Länder mit dem Bundesmodell, die die Öffnungsklausel für ihre Kommunen nicht in Anspruch nehmen wollten, den Bundesfinanzminister gebeten haben, eine einheitliche Änderung des Bundesgesetzes vorzunehmen. Der Bundesfinanzminister hat im Vorfeld signalisiert, das sehr ernsthaft zu prüfen. Das hat dazu geführt, dass es einen Beschluss der Finanzministerkonferenz genau zu diesem Punkt gab. Dabei war die Erwartungshaltung eine zügige Antwort und die Aussicht darauf, eine entsprechende Antwort zu bekommen, wonach im Rahmen eines bereits laufenden Gesetzgebungsverfahrens eines finanzrelevanten Gesetzes des Bundes eine Ergänzung vorgenommen wird, die es uns ermöglicht, sehr schnell – das war der Hauptfaktor – zu einer Rechtsklarheit an dieser Stelle zu kommen. Das hätten wir schneller hinbekommen, wenn die Signale aus dem Bund nicht offensichtlich andere als das gewesen wären, was wir am Schluss als Antwort bekommen haben. Wenn Sie so möchten, haben wir um der Rechtseinheit der Länder willen, die das Bundesmodell haben wollten, Zeit riskiert. Die Gründe dafür sind zwar in Berlin zu verantworten, aber wir sind letztlich mit diesem Risiko schlagend geworden, indem wir selbst etwas machen mussten. Anhand dessen, was Sie miteinander in den nächsten Tagen beraten und kennen, können Sie erkennen, dass das dasjenige ist, das auch im Bundesgesetz geändert werden sollte, und die inhaltliche Motivation gleich geblieben ist.
