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Rainer Schmeltzer

15.05.2024 Sitzungen 18/63

Herr Minister, gehen Sie mit einer Frage um. Bitte schön. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Herr Präsident! Ich würde dann mit der ersten Frage beginnen, weil die grundsätzliche Frage völlig berechtigt ist, wie wir das verfassungsrechtlich bewerten. Ich hatte versucht, das einleitend schon einmal zu erläutern. Wir haben uns selbstverständlich mit der Frage beschäftigt, wie die verfassungsrechtlich zulässige Ausgestaltung gespaltener Hebesätze aussehen kann. Wir haben uns mit der Frage auch unter 15.05.2024 mehreren Gesichtspunkten beschäftigt. Einen Teil hatte ich Ihnen in der einleitenden Antwort schon dargestellt. Insbesondere ist entscheidend, dass sich aus den Regelungen des Art. 72 Grundgesetz und aus Art. 106 Abs. 6 Satz 2 in Verbindung mit Art. 28 Grundgesetz keine Grenze einer Ausschöpfung von Hebesatzrechten durch die Kommunen ergibt – vom Grundsatz her. Die Freiheit der Kommunen, einen Hebesatz zu erheben, ist also letztlich nur durch die allgemeinen Grundsätze begrenzt, also durch Verhältnismäßigkeit und Willkürverbot. Deshalb ist unter dem Gesichtspunkt, was wir und was die Kommune regeln darf, nichts anderes anzunehmen als bei allen anderen Themen rund um das Grundsteuerrecht, sodass die Frage, die eben aufgeworfen wurde, eigentlich eine ist, die im gesamten Hebesatzrecht immer die gleiche Rolle spielt. Jedes Grundsteuermodell, das Sie haben, setzt daran an, dass irgendwann am Schluss die Kommune einen Hebesatz ermitteln muss. Dieses Hebesatzrecht hat die Kommune fast unbegrenzt. Wir sehen keinen Grund, warum wir eine solche Differenzierung jetzt nicht in einer Länderöffnungsklausel vornehmen dürften. Das wird auch durch die Antwort, die der Bundesfinanzminister uns gegeben hat, gestützt. Er hat eine Bundesinitiative selbst ja leider nicht vorgenommen, hat uns aber ausdrücklich aufgrund der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten ermutigt – so hat er es geschrieben –, die Länderöffnungsklausel entsprechend in Anspruch zu nehmen – genau für das, was wir jetzt miteinander diskutieren.

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