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Ralf Witzel

FDP 15.05.2024 Sitzungen 18/63

Herr Präsident, vielen Dank für die Gelegenheit zu einer ersten Nachfrage. – Herr Finanzminister, vielen Dank für Ihre einleitenden Ausführungen. Viele Rechtsexperten diskutieren momentan sehr engagiert, wie weit die Möglichkeiten der Ausgestaltung und Differenzierung von Hebesätzen im kommunalen Satzungsrecht gehen. Mich würden Ihre Auffassung und Erkenntnisse zur Zulässigkeit und den sich daraus ergebenden Möglichkeiten der Hebesatzdifferenzierung in rechtlicher Hinsicht interessieren. Herr Finanzminister, inwieweit sehen Sie bei den Auswirkungen von Hebesatzdifferenzierungen rechtliche Möglichkeiten? Insbesondere: Machen Sie dabei Unterschiede in materiellrechtlicher Hinsicht bei einem Hebesatzsplitting, das sich einerseits auf die von Ihnen angesprochenen Nutzungsformen von Gebäuden bezieht und andererseits aber auch hinsichtlich im Raum stehender Vorschläge, Hebesatzsplitting nach einem zonierten Hebesatz vorzunehmen?

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