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Alexander Vogt

SPD 15.05.2024 Sitzungen 18/63

Herr Minister, Sie haben uns gerade erklärt, dass Sie die Umstrukturierung von vier auf drei Gruppenleiterstellen als sinnvoll erachtet haben und dann auch irgendwann diese Entscheidung getroffen haben. Wenn das Gericht Ihnen aufgrund der fehlerhaften Verfahren innerhalb Ihres Ministeriums nicht die Einstellung eines weiteren Gruppenleiters untersagt hätte, wie hätten Sie denn dann die Struktur angelegt? Dann hätten Sie ja wohl eine Person übrig gehabt bzw. eingestellt, obwohl das gar nicht notwendig gewesen wäre. Oder wie verhält sich das? (Zuruf von der SPD: Man kann nie genug ha- ben!)

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