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Daniel Hagemeier

CDU 15.05.2024 Sitzungen 18/63

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kirchen und Religionsgemeinschaften spielen eine wichtige und 15.05.2024 tragende Rolle in unserem Land und für unsere Gesellschaft. Dies gilt für unser religiöses und kulturelles Leben, es gilt von der Kita bis zur Schule, von unseren Krankenhäusern bis zu den Pflegeeinrichtungen sowie in vielen weiteren Bereichen. Kirchen und Religionsgemeinschaften genießen deshalb eine verfassungsrechtlich abgesicherte und geschützte Stellung in unserem Land und in unserem Rechtssystem. Die Opposition sucht mit dem von ihr vorgelegten Gesetzentwurf diese abgesicherte und geschützte Stellung wenn nicht gar abzuschaffen, dann doch zumindest empfindlich zu schwächen. Der Inhalt des Gesetzentwurfs kommt dabei im Gewand der institutionellen Schwächung von Kirche daher. Die so entstehende Unsicherheit im Zuge der Auflösung von Sicherheit und Verbindlichkeit ist im Kern – man muss es leider so deutlich sagen – nicht dienlich, denn die rechtliche Schwächung der Stellung kirchlicher Gemeinschaften führt im Ergebnis zur Schwächung von deren Arbeit in unserer und für unsere Gesellschaft. Ich nehme das Ergebnis vorweg: Das ist mit uns so nicht zu machen. (Sven Wolf [SPD]: Och!) Art. 23 Abs. 2 unserer Landesverfassung untersagt ein einseitiges gesetzgeberisches Abweichen von kirchenvertraglichen Bestimmungen. Hierbei handelt es sich um eine verfassungsrechtliche Sicherung, die jede Änderung an die Zustimmung des kirchlichen Partners knüpft. Es gilt der Grundsatz „pacta sunt servanda“. Ein einmal geschlossener Staatskirchenvertrag entfaltet Sperrwirkung für das künftige einseitige Tätigwerden des Landesgesetzgebers. Dies gilt für verfassungsrechtliche Freiheitsgarantien, Eigentumsgarantien, die territoriale Struktur der katholischen Kirche, die Besetzung der bischöflichen Stühle, Dotationen und deren Staatsleistungen sowie für die akademische Ausbildung der Geistlichen an den Fakultäten. Mit anderen Worten: Es betrifft den Kernbereich kirchlicher Autonomie als Voraussetzung für die Erfüllung des Sendungsauftrag in unserer Gesellschaft und für unser Land. Durch die geltenden verfassungsrechtlichen Bestimmungen werden die gesamten Vertragsinhalte in den Schutz der Verfassung aufgenommen. Ein einseitiges Abweichen von Kirchenverträgen ist daher nur im Wege einer Verfassungsänderung möglich. Das sorgt im Ergebnis für genau jene Verbindlichkeit und Verlässlichkeit, die es braucht. Art. 66 Satz 2 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen stellt richtigerweise nochmals klar, dass einseitige staatliche Eingriffe in Kirchenverträge unzulässig sind. Das Ergebnis anderweitiger Ausgestaltung, wie es die Fraktionen beabsichtigen, die den vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht haben, lässt sich bereits Landtag andernorts beobachten. Was wir dort sehen, ist ein Mehr an Unsicherheit und Unverbindlichkeit und ein Weniger an Verlässlichkeit in den Rahmenbedingungen für das praktische Handeln der Religionsgemeinschaften und Kirchen. Das wollen wir ganz ausdrücklich nicht. Denn im Ergebnis wäre dies nicht im Sinne und zum Wohle der Menschen unseres Landes. Aber genau darum geht es. NRW ist und bleibt ein verlässlicher Partner der Kirchen und Religionsgemeinschaften. Wir profitieren täglich von deren Arbeit für unser Land und von deren Engagement für unsere Gesellschaft. Gerade in einer Zeit multipler Krisen und Konflikte, von Ängsten und Unsicherheiten, von Änderungen und Verschiebungen benötigen die Menschen Halt und Orientierung. Dazu können und müssen die Kirchen und Religionsgemeinschaften beitragen. Deshalb engagieren wir uns auch in Zukunft für ein Klima der Religions- und Kirchenfreundlichkeit in NRW – verbindlich, verlässlich, heute und in Zukunft. Zum Schluss sei noch angemerkt: Aus guten Gründen sollte eine Änderung der Landesverfassung nicht zu häufig in einer Wahlperiode erfolgen. Eine Verfassung ist ein hohes Gut. Eine solche fundamentale Änderung bedarf eines breiten demokratischen Konsenses. Der Überweisung in den Fachausschuss stimmen wir zu. – Danke. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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