Rainer Schmeltzer
Herr Kollege Loose, ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Teile Ihrer Rede noch einmal von uns geprüft werden. Sie müssen gegebenenfalls mit den entsprechenden Ordnungsmaßnahmen rechnen. (Vereinzelt Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Neubaur. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Wer an diesem Rednerpult steht, der sollte zur Sache reden, und in der Sache geht es um das Landesplanungsgesetz für Nordrhein-Westfalen. Landtag (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Einfache und schnelle Planungs- und Genehmigungsverfahren sind essenziell dafür, so gut wie möglich mit den Mitteln der – nicht mehr als Mauerblümchen bekannten – großen Kunst des Landesplanungsgesetzes die Wirtschaft mit allen Kräften dabei zu unterstützen, Räume so nutzen zu können, dass sie im Rahmen der planetaren Grenzen bei den großen Zukunftsherausforderungen auch dem ökonomischen Erfolg unserer Wirtschaft zur Verfügung stehen. Mit den Änderungen des Landesplanungsgesetzes werden wichtige Beiträge dafür geleistet. Die Sachverständigenanhörung am 3. Mai hat gezeigt, dass es den regierungstragenden Fraktionen gelungen ist, wirkungsvolle Beschleunigungspotenziale zu identifizieren, um das Planungsrecht in NRW weiter zu straffen und zu vereinfachen. Deshalb hat der Ausschuss dem Ganzen am 8. Mai auch zugestimmt. Es geht um wichtige Bausteine für die Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung für unseren Wirtschaftsstandort NRW. Darüber hinaus erfüllen wir damit übrigens auch die Anforderungen aus dem Pakt für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung. Wir reichen dem Bund die Hand, wenn wir unser Land gemeinsam voranbringen können. Das haben auch die Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen von SPD und FDP im federführenden Ausschuss erkannt. Ich möchte an der Stelle herzlichen Dank für die Unterstützung sagen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wo immer es möglich erscheint, wollen wir im Sinne einer effektiven Planungsbeschleunigung Fristen für Planungsverfahren noch einmal anziehen und vereinzelt auch kürzere, neue Fristen einführen. Die guten Erfahrungen, die wir im Bereich der Genehmigungen von Windenergieanlagen machen konnten – nämlich die parallele Durchführung von Planungsverfahren –, stärken wir. Wir stellen ausdrücklich klar, dass Landesebene und Regionen ihre Raumordnungspläne parallel aufstellen und ändern können. Damit sparen wir Verfahrenszeit und schreiben ins Gesetz, was sich bei der Windenergie bereits als praktisch, praktikabel und umsetzbar gezeigt hat. Der § 34 des Landesplanungsgesetzes ist ein lang gehegter Wunsch von vielen auch aus den kommunalen Behörden, die in der Pflicht sind, bei Verfahren bezüglich der Anpassung der Bauleitplanung nachfragen zu müssen und die gerne eine Kann-Regelung gehabt hätten. Genau darauf wurde sich jetzt verständigt. Das haben übrigens auch die Sachverständigen im Ausschuss so bestätigt. Auch das ist ein Teil des Bürokratieabbaus, lieber Herr Brockes, und das sehr konkret hier in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 15.05.2024 Es ist uns auch wichtig, die Möglichkeiten zu verbessern, schnell vom Planen ins Umsetzen zu kommen und damit Unternehmen darin zu unterstützen, ihre Projekte früher realisieren zu können. Dazu braucht Planungsbeschleunigung neue Ideen, auch über das Bundesrecht hinaus. Deshalb wollen wir das Zielabweichungsverfahren in NRW für einen neuen Anwendungsfall öffnen. In passenden Ausnahmefällen sollen neue Vorhaben raumordnungsrechtlich ausnahmsweise schon im Vorgriff auf die Rechtswirksamkeit neuer Pläne ermöglicht werden. So können wir rechtliche Hürden reduzieren und wichtige neue Impulse setzen. Genau das will unsere Wirtschaft, und genau das liefert auch die Landesregierung. Ich will gerne drei Sätze zum Übergangssteuerungserlass im Bereich Windenergie sagen. Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen der früheren und der aktuellen Landesregierung. Wir wissen zu unterscheiden, dass es bei den 1.000 m um Immissionsschutzrecht ging und es bei der Übergangssteuerung jetzt um Planungsrecht geht. Deswegen heißt es, Äpfel mit Birnen zu vergleichen, wenn man sagt, das eine hätte mit dem anderen in der Sache was zu tun. (Lachen von Dietmar Brockes [FDP]) Diese Landesregierung ist aber vor allem eben nicht pauschal unterwegs. Das ist die wesentliche Erkenntnis, die in diesem Übergangssteuerungserlass jetzt auch in die Landschaft kommuniziert werden wird, wenn das Gesetz am Freitag in der dritten Lesung beschlossen wird. Es wird im Einzelfall Möglichkeiten geben, Rückstellungen für Vorhaben zu ermöglichen und auszusprechen. Ab dem Zeitpunkt, zu dem der Übergangssteuerungserlass im Landesplanungsgesetz mitbeschlossen ist, also gegebenenfalls am Freitag, fallen diese Einzelfallentscheidungen nicht vom Himmel, weil es das Instrument schon gibt. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen: Es ist bisher bei allen Vorhaben, bei denen Kommunen, die den Weg dieser Landesregierung mitgehen wollen, ambitioniert Windenergie auszubauen, aber eben vor Ort die Akzeptanz nicht verlieren wollen und dringend und drängend darum gebeten haben, Möglichkeiten zu bekommen, um im Einzelfall entscheiden zu können, im gegenseitigen Einvernehmen gelungen, das Errichten von Windenergieanlagen in einer anderen Größe bzw. anderen Dimension zu ermöglichen. Das ist tatsächlich Kärrnerarbeit und in manchen Fällen sogar granular. Aber diese granulare Arbeit lohnt sich: weg von pauschalen Antworten auf Menschheitsaufgaben, hin zur Liebe zum Detail und zum Einzelfall. Genau das ermöglichen wir jetzt mit dem Erlass zur Übergangssteuerung für Windenergieanlagen. Die wesentliche Nachricht aus Nordrhein-Westfalen lautet nach wie vor, dass wir hier sieben Jahre bevor der Bund es von den Ländern erfordert, eindeutig Landtag ausgewiesen haben werden, welche Räume, welche 1,8 % der Landesfläche Nordrhein-Westfalens für den Ausbau von Windenergieanlagen zur Verfügung stehen – so schnell wie kein anderes Land und rechtssicher für alle, die in Nordrhein-Westfalen in Bürgerenergieanlagen bzw. in Windenergieanlagen investieren wollen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Vielleicht darf ich noch einen letzten Punkt benennen, der heute auch von den Rednern von SPD und FDP aufgegriffen wurde und besagt, dass die Neuregelung zu unbestimmt und die kommunale Positivplanung darum jetzt nicht mehr möglich sei. Im Ministerium arbeiten wir an der Möglichkeit eines klarstellenden Erlasses in die nachgelagerten Behörden. Bei uns ist die Regionalplanung diejenige, welche die Flächen sichern wird und welche von uns gute und klare Kommunikation bekommen soll. Die werden wir, sobald das Gesetz beschlossen ist, auch an die entsprechenden Ebenen versenden. Aber Vorhaben, die innerhalb der kommunalen Positivplanungen gewollt sind, sind eben von der Möglichkeit der Nutzung des Übergangssteuerungserlasses ausgeschlossen. Wir verstehen den Kraftakt des Ausbaus der erneuerbaren Energien als eine große Aufgabe, die wir zusammen mit den Menschen und denen, die jeden Tag für die Menschen vor Ort in den ländlichen Räumen über ganz NRW hinweg Verantwortung übernehmen, zum Erfolg führen wollen. Deswegen ist es richtig, dass wir nicht über deren Köpfe hinweg sagen: Das interessiert uns hier auf Landesebene nicht, weil es das für uns komplizierter macht, Regelungen zu finden. (Dietmar Brockes [FDP]: Tun Sie aber!) Wir glauben, dass wir mit diesem Weg einen beschreiten, der uns dabei hilft, das weiterzuführen, was Nordrhein-Westfalen bei den Genehmigungszahlen an die Spitze aller Bundesländer geführt hat – auch beim Zubau von erneuerbaren Energien waren es im letzten Jahr knapp 30 % mehr Windenergie als in der Vergangenheit, im Bereich „PV“ sogar 130 % mehr Zubau –, und zwar mit Ambitionen und Akzeptanz. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
