Sascha Lienesch
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! In der gestrigen Plenarsitzung hat meine Kollegin Anke Fuchs-Dreisbach in der Debatte um den High-Noon-Antrag der AfD zum Cannabisgesetz bereits ausgeführt, dass die CDU das Cannabisgesetz ganz grundsätzlich ablehne. Ja, wir haben in der Koalition unterschiedliche Meinungen; wir sind auch nicht verheiratet und haben noch nicht fusioniert. Das kommt in einer Demokratie vor, und das ist überhaupt nicht zu kritisieren. We agree to disagree. Das ist doch in Ordnung; damit kann man doch leben. 25.04.2024 (Rodion Bakum [SPD]: Rauchen Sie eine Frie- denspfeife! – Heiterkeit von Thorsten Klute [SPD]) – Nein, wir rauchen keine Friedenspfeifen. Da machen die CDU-Leute doch nicht mit. Die CDU ist – das ist mir wichtig – eine durch und durch demokratische Partei und eine Rechtsstaatspartei. Auch wenn wir inhaltlich anderer Auffassung über das Cannabisgesetz sind, wird die Landesregierung selbstverständlich die mit dem Bundesgesetz verbundenen Verpflichtungen für NRW regeln. Alles andere wäre undemokratisch und vermutlich rechtswidrig. Das Kabinett hat in dieser Woche beschlossen, dass die Kommunen für die Verfolgung und für die Ahndung der Ordnungswidrigkeiten zuständig sein werden. Die Kommunen kennen die örtlichen Verhältnisse und Gegebenheiten am besten. Allerdings bedeutet das eine zusätzliche Belastung der Ordnungskräfte vor Ort. Das muss uns bewusst sein. Eigentlich hat die Ampel in Berlin versprochen, dass die Teillegalisierung zu weniger Aufwand führen wird. Das Gegenteil wird allerdings der Fall sein. (Einzelner Beifall von der CDU) Sie fordern in Ihrem Antrag, dass die noch zu bestimmenden Behörden für die Erlaubnis und die Überwachung von Anbauvereinigungen angemessen auszustatten sind. Ja, das ist richtig. Sie gehen also auch von einem Mehraufwand aus, der sich in der Ausstattung mit Personal niederschlagen wird. Wer bezahlt das eigentlich alles? Jeder Anbauverein soll einmal jährlich und anlassbezogen kontrolliert werden. Zudem müssen die Behörden von den Anbauvereinigungen jährlich Berichte einfordern, wie viel Cannabis angebaut und an die Mitglieder verkauft wird – was für ein Bürokratieaufwand! Uns ist insbesondere der Kinder- und Jugendschutz wichtig. Da gehen wir mit Ihnen, Frau Schneider. Wir wollen keinen Konsum in der Nähe von Kitas, Schulen und Spielplätzen bzw. auch nur in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen. Da die Kontrollen insgesamt fast nicht zu bewerkstelligen sind, sollten wir dem Schutz der Kinder und Jugendlichen einen besonders hohen Stellenwert einräumen, denn Kinder und Jugendliche dürfen nach Passivrauchern nicht auch noch zu Passivkiffern werden. (Beifall von der CDU) Zurück zu Ihrem Antrag: Mich wundert ehrlicherweise, dass überhaupt keine konkreten inhaltlichen Forderungen gestellt werden. Ich habe den Antrag sehr aufmerksam gelesen. Sowohl die Begründung als auch den Forderungsteil ist das eine To-do-Liste der FDP, aber ohne inhaltliche Substanz. Sie beschreiben in der Ausgangslage zwar die einzelnen Landtag Regelungen und Möglichkeiten, aber die Haltung der Antragsteller zu den Sachfragen bleibt uns verborgen. Gehen wir die konkreten Forderungen einmal durch. Erster Punkt: Sie fordern, das Gesetz schnell umzusetzen – gut, geschenkt. Wir haben eine Frist bis zum 01.07. Die Teillegalisierung – das haben Sie selbst erwähnt – und die Verbotstatbestände sind bereits größtenteils bundesgesetzlich geregelt. Eine länderspezifische Umsetzung bedarf es für die eigentliche Legalisierung natürlich nicht. Das gilt seit 1. April auch schon in NRW. Sie fordern, die zuständigen Behörden für die Erlaubnis und Überwachung der Anbauvereinigungen zu benennen. Prima, das wird die Landesregierung machen. Aber was ist denn Ihr Vorschlag? Wer soll das denn Ihrer Meinung nach machen? Sie fordern eine Verordnung zur Begrenzung der Zahl von Anbauvereinigungen oder die Erklärung, dass von der Ermächtigung kein Gebrauch gemacht wird: prima. Was wollen Sie denn, wie wollen Sie denn begrenzen? Wollen Sie begrenzen? Was sind Ihre Vorstellungen – eher mehr oder weniger Anbauvereine? Sie fordern, Verstöße gegen die Vorgaben des Cannabisgesetzes und gegen das Betäubungsmittelgesetz konsequent zu kontrollieren und zu sanktionieren. Ja, Zustimmung: Das machen die Polizei und die Ordnungskräfte bisher. Das Betäubungsmittelgesetz ist ja nicht neu. Gegen Drogen und die Straftaten dazu wird natürlich vorgegangen. Auch das ist erhöhter Aufwand. Wer bezahlt den? Ihre Forderungen sind also wenig konkret. Sie fordern die Landesregierung zum Handeln auf, sagen uns aber nicht, was Ihre eigenen Vorstellungen sind. Klar, die Landesregierung als Exekutive ist hier zuständig. Aber einen wirklich konstruktiven Beitrag leisten Sie leider nicht. Wir vertrauen unserer Landesregierung, dass Sie die den Ländern aufgelegten Regelungspflichten zeitnah erfüllen wird. Erste Beschlüsse dazu hat sie schon gefasst, wie ich es eben beschrieben habe.
