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Silvia Gosewinkel

SPD 25.04.2024 Sitzungen 18/62

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Täglich grüßt das Murmeltier“ – das habe ich tatsächlich auch gedacht. Ich finde nach wie vor, dass die Bezahlkarte meines Erachtens ein strittiges Instrument für die Auszahlung von Asylleistungen ist. Ihr Narrativ haben Sie wieder in diesem Antrag unterstrichen: Reglementiere den Geflüchteten das Bargeld, dann kommen weniger. Dieser sogenannte Pull-Effekt ist immer noch nicht belegt. Nur, weil Sie es jedes zweite Plenum hier auf die Tagesordnung setzen, ist an dieser These nicht mehr dran. Oder anders gesagt – in Goethes Worten –: „Getretener Quark wird breit, nicht stark.“ (Beifall von der SPD) Ich erlaube mir einen kurzen Rückblick. Was geschah bisher? Ausgang war die MPK im November, wo Ministerpräsident Wüst vollmundig die flächendeckende Einführung der Bezahlkarte forderte. Das kennen wir schon: immer schön nach Berlin zeigen. Wenn Herr Wüst das so wichtig findet, dann hätte er längst für NRW eine Regelung finden können. Aber gut. Die Ampel erhielt den Auftrag, und sie hat auch geliefert. Wie schon gehört, am 12.04. wurde das Gesetz zur Datenübermittlungsvorschrift im Ausländer- und Sozialrecht beschlossen. Damit gehen eben auch Rahmenbedingungen für die Bezahlkarte einher. So ist es den Ländern nun bundesweit möglich, die Auszahlung von Asylleistungen des täglichen Bedarfs wie Kleidung oder Nahrungsmittel über eine Bezahlkarte zu organisieren. Jedes zweite Plenum ist das durch die FDP nun hier Thema auf der Tagesordnung. Ich spare mir die Wiederholung der Haltung der SPD-Fraktion. Eines ist klar – wir bleiben dabei –: Die Bezahlkarte diskriminiert die Nutzer*innen, sprich die Geflüchteten, wenn – das sage ich ganz klar dazu – dadurch kein Bargeld verfügbar ist. Hier hat die Ampel mit einer Gesetzesänderung im Asylbewerberleistungsgesetz einen menschenwürdigen und, ich finde, auch pragmatischen Grundstein Landtag geliefert. Es wurde nämlich ein Ansatz gewählt, ein einheitliches System den Bundesländern zu ermöglichen, auch Bargeldauszahlungen möglich zu machen. Das war bisher hier im Haus unsere größte Kritik meiner Fraktion. Ich bin ganz dankbar, dass da nun Rechtssicherheit für die Einführung einer Bezahlkarte mit der Möglichkeit, Bargeld auszuzahlen und abzuheben, besteht. Bargeld ist nämlich zur Bestreitung des täglichen Alltags unabdingbar, ob auf dem Basar, in der Kita, in der Imbissbude oder zur Bezahlung des Bustickets, falls ein Automat mal ausfällt. Unser tägliches Leben besteht aus Bargeld. Und jetzt? Jetzt wäre es an der Zeit, dass sich ein Ministerpräsident, der nicht mal vor einem halben Jahr bundesweit rumgepoltert hat, um die Umsetzung vor Ort kümmert. Als Herr Wüst im Januar noch die Verantwortung jeder einzelner Kommune übergeben wollte, kam ganz berechtigt scharfe Kritik seitens der kommunalen Spitzenverbände. Es macht eben keinen Sinn, wenn jede Kommune das vor Ort einzeln handeln muss. Durch die Datenübermittlungsvorschrift der Ampelregierung ist die Grundlage geschaffen, dass bürokratische Abläufe in unseren Kommunen durch Digitalisierung entlastet werden. Das ist richtig und wichtig. Davon haben alle etwas. (Beifall von der SPD) Werte FDP, wenn eine Bezahlkarte hier in NRW seitens der Landesregierung eingeführt werden sollte, dann sind Ihre Forderungen nach flächendeckender Einführung der Bezahlkarte, nach struktureller und vor allem finanzieller Unterstützung der Kommunen vollkommen berechtigt. Was definitiv klar und menschenwürdig geregelt sein muss, ist die Möglichkeit, Bargeld abzuheben. Das muss einheitlich sein. Sonst machen wir in NRW zukünftig nicht nur Bildung und Gesundheit von der Postleitzahl abhängig, sondern auch Integration. Seitens der SPD-Fraktion konzentrieren wir uns weiterhin auf die Integration der Menschen. Eine Bezahlkarte scheint uns dafür weniger zielführend. Wir werden uns bei diesem Antrag enthalten. – Glück auf! (Beifall von der SPD)

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