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Rainer Schmeltzer

25.04.2024 Sitzungen 18/62

Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Landeskabinett hat am 5. März 2024 fachliche Grundlagen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 gebilligt. Die Landesregierung hat bereits mehrfach und zuletzt auch gestern in der Fragestunde klar kommuniziert, dass die fachlichen Grundlagen eine Basis für die Umsetzung des Rechtsanspruchs vor Ort bilden und als Orientierung genutzt werden können, um bereits jetzt die Voraussetzungen für die Erfüllung des Rechtsanspruchs ab dem 1. August 2026 zu schaffen. Die erforderlichen Regelungen werden rechtzeitig vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs vorliegen. Die fachlichen Grundlagen nehmen keine weiteren Umsetzungsregelungen vorweg. Aus fachlicher Sicht kann ich Ihre Fragen nach der Ausgestaltung der Umsetzungsregelungen sehr gut nachvollziehen. Es ist auch Ihre Rolle als demokratische Opposition im Parlament, Regierungshandeln zu hinterfragen, darüber zu debattieren und es zu kontrollieren. Auch wir wollen den Kommunen und Trägern die nötige Planungssicherheit geben, gerade in Zeiten des Fachkräftemangels in Sozial- und Erziehungsbe-25.04.2024 rufen und sehr unterschiedlicher räumlicher Voraussetzungen in den Kommunen sowie angesichts der Dauer von Bauprojekten und der angespannten Haushaltslagen in Land und Kommunen. Allerdings bestehen diese Herausforderungen nicht erst, seitdem der Bundesgesetzgeber im Herbst 2021 das Ganztagsförderungsgesetz verabschiedet hat. Vielmehr ist in den vergangenen Jahren insgesamt für den Bereich der Sozial- und Erziehungsberufe versäumt worden, sich adäquat darum zu kümmern, die Kinder- und Jugendhilfe durch die Gewinnung und Bindung von genügend Fachkräften zukunftsfest zu machen. Jedenfalls erlebe ich Sie in dieser Frage seit dem Regierungswechsel deutlich engagierter als in eigenen Regierungszeiten. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Diese Herausforderungen müssen wir weiter entschieden angehen und sie gleichzeitig für die Umsetzung des Rechtsanspruchs berücksichtigen. Für den ab dem Schuljahr 2026/27 aufwachsenden Rechtsanspruch geht es der Landesregierung zunächst darum, den Schwerpunkt auf die quantitative Vorsorge zu legen – natürlich! –, damit jedes Kind einen OGS-Platz bekommen kann, und dafür den notwendigen Platzausbau weiter voranzutreiben. Das ist sowohl für das Land als auch für die Kommunen eine große Kraftanstrengung. Dennoch haben wir es geschafft, im Haushalt 2024 die Finanzierung von 38.000 zusätzlichen Plätzen abzusichern. Außerdem wurde am 18. Oktober 2023 die Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten durch das Land veröffentlicht. Sie ermöglicht Investitionen in die quantitative und qualitative Verbesserung der Betreuungsumgebung, zum Beispiel mit Blick auf Ausbau, Umbau, Erweiterung und Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote. Nordrhein-Westfalen konnte durch die im Vergleich mit anderen Bundesländern frühzeitige Veröffentlichung der Förderrichtlinie eine gute Grundlage für weitere kommunale Ausbauplanungen schaffen. Sie beziehen sich in der Aktuellen Stunde auf den Terminus „Umsetzungsregelungen“. Was wir in den Ausschüssen und auch gestern in der Fragestunde vorgetragen haben, ist der aktuelle Sachstand. Die Landesregierung eruiert die Regelungen der Umsetzung. Das mag Sie als Antwort nicht zufriedenstellen. Ich kann das, ehrlich gesagt, sogar nachvollziehen, weil auch wir gerne weiter wären. Aber es beschreibt angesichts der komplexen Lage den Sachstand und den Arbeitsprozess. Dieser Arbeitsprozess ist internes Handeln und interner Willensbildungsprozess der Landesregierung. (Beifall von Eileen Woestmann [GRÜNE]) Landtag Auch dies ist aus Ihrer Sicht vielleicht unbefriedigend, aber die zutreffende Information, die wir auch immer wieder an das Parlament gegeben haben. Zur Frage, was sich hinter dem Terminus „Umsetzungsregelungen“ verbirgt: Damit sind grundsätzlich sämtliche Handlungsformen der Normensetzung gemeint, die der Landesregierung zur Verfügung stehen. Ich verweise gerne auf die Geschäftsordnung der Landesregierung. Darin ist insbesondere die Rede von Parlamentsgesetzen, Rechtsverordnungen und – als Binnenrecht der Verwaltungen – Verwaltungsvorschriften. Der Landesregierung stehen also verschiedene Instrumente zur Verfügung. Wir prüfen nun, welches an welcher Stelle am besten zum Einsatz kommt. Aber auch das ist ganz normales Regierungshandeln und im Willensbildungsprozess einer Regierung ein sehr übliches Verfahren. Damit entwickelt die Landesregierung in geübter Praxis Möglichkeiten für Umsetzungsregelungen, die selbstverständlich Eingang in reguläre parlamentarische Verfahren und Diskussionen finden werden. Der Landesregierung war es aber ein Anliegen, mit den fachlichen Grundlagen so früh wie möglich Klarheit für Kommunen und andere Stakeholder zu schaffen und das Parlament über den aktuellsten Stand zu informieren. Was die Ausgestaltung der Umsetzungsregelungen angeht, ist die Landesregierung – ich erwähnte das bereits – in einem Willensbildungsprozess und in einem internen Arbeitsprozess. Nach Abschluss wird selbstverständlich das Parlament über die weiteren Schritte informiert. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Eine Selbstverständlichkeit ist ebenso, auch wenn es hier anders suggeriert wird, dass keine Wasserstandsmeldungen über laufende interne Willensbildungsprozesse gegeben werden über das hinaus, was in den Fachausschüssen immer wieder durch Berichte der beiden Ministerien an Sachstandsmeldungen gegeben wurde, an Fragen beantwortet wurde. Selbstverständlich hat das Parlament zur Information auch die fachlichen Grundlagen erhalten. Sobald der Willensbildungsprozess der Landesregierung abgeschlossen ist, wird das Parlament einbezogen. Solange das nicht der Fall ist, muss die Exekutive die Möglichkeit haben, ihren Job zu machen, den Kernbereich ihres Handelns zu gestalten. Sehr geehrte Damen und Herren, die Umsetzung des bundesgesetzlichen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ist eine Herausforderung, ist ein Kraftakt. Politisch und fachlich halte ich den damit verbundenen Anspruch an Chancengerechtigkeit und eine bessere Vereinbarkeit für absolut richtig. Ich finde auch, dass er in einer modernen Gesellschaft mit dem Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe geradezu überfällig ist. 25.04.2024 In der Umsetzung sehen sich aber aktuell alle Bundesländer, insbesondere die westdeutschen Flächenländer, vor großen Herausforderungen. Wünschenswert wäre, aus dem Vollen schöpfen zu können und natürlich binnen kürzester Zeit alle wünschenswerten Aspekte in der OGS zu berücksichtigen. Auch ich würde gerne alles im ersten Aufschlag regeln, weil ich der festen Überzeugung bin, dass OGS ein System ist, das für Chancengerechtigkeit und Vereinbarkeit einen ganz wichtigen Beitrag leistet, insbesondere natürlich auch den Aufschlag für alle quantitativen und qualitativen Wünsche, die sich an den Ausbau des Ganztags richten. Uns allen ist aber klar – das gehört zu einer ehrlichen Debatte dazu –, dass zunächst der quantitative Ausbau im Vordergrund stehen und gleichzeitig mit einem bestehenden Fachkräftemangel umgegangen werden muss. Fortlaufend wird – und das tun wir auch – an der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Fachkräften gearbeitet. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen: Wir setzen nicht bei null an. Wir setzen auf einem System auf, das vor 20 Jahren eingeführt worden ist. Mit der Einführung des Rechtsanspruchs ab dem 01.08.2026 wird es schlichtweg nicht möglich sein, alles mit einem Federstrich zu bereinigen. Hier sollten wir uns untereinander in einer Debatte ehrlich machen, die wir richtigerweise hier gemeinsam fachlich führen und die wir auch weiter fachlich-konstruktiv und natürlich immer gerne auch kritisch miteinander führen werden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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