Dr. Marcus Optendrenk
Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Versorgungswerke Nordrhein-Westfalens haben wir Ende letzten Jahres die rechtlichen Grundlagen des Versorgungswerks der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen geändert. Wir haben klargestellt, dass das Versorgungswerk künftig nur Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten offensteht. Denn das sind die Berufsbilder, für die wir das Versorgungswerk auf Landesebene einst gegründet haben. Der Zweite Änderungsstaatsvertrag zur Versorgung der Steuerberater in Thüringen zieht diese Modernisierung für aktuelle und künftige Mitglieder des Versorgungswerks aus Thüringen exakt nach. Denn die Steuerberaterkammer Thüringen hat sich bereits im Jahr 2004 über einen Staatsvertrag dem Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen angeschlossen. Mitglieder der Steuerberaterkammer Thüringen werden seitdem verpflichtend Mitglied im Versorgungswerk und sorgen dort für ihr Alter vor. Die das Versorgungswerk der Steuerberater betreffenden landesgesetzlichen Änderungen sollen künftig natürlich auch für dessen Mitglieder aus Thüringen gelten. Die bloße Änderung der Landesgesetze Nordrhein-Westfalens reicht hierfür aber nicht aus. Vielmehr bedarf es zusätzlich einer Änderung des Staatsvertrages zwischen Thüringen und Nordrhein-Westfalen über die Versorgung der Steuerberater Thüringens. Der vorliegende Änderungsstaatsvertrag sieht vor, dass künftig auch aus Thüringen nur noch Steuerberater und Steuerbevollmächtigte Zugang zum Versorgungswerk erhalten. Der Änderungsstaatsvertrag zeichnet also die Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen für Mitglieder des Versorgungswerks aus Thüringen exakt nach. Bislang ist laut Staatsvertrag auch Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern aus Thüringen eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk möglich, soweit diese Mitglieder einer sogenannten Steuerberatungsgesellschaft in Thüringen sind. Diese beiden Berufsgruppen verfügen jedoch über eigene 24.04.2024 Versorgungswerke. Damit entsteht für die Betroffenen keine Versorgungslücke. Dies sieht die Thüringer Landesregierung ebenso, mit der die vorliegenden Änderungen natürlich eng abgestimmt sind. Für Mitglieder aus Nordrhein-Westfalen ändert sich hingegen nichts. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zum Zweiten Änderungsstaatsvertrag zur Versorgung der Steuerberater in Thüringen.
