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Ralf Witzel

FDP 24.04.2024 Sitzungen 18/61

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Medienvielfalt sowie Unabhängigkeit der Medien und der für sie tätigen Journalisten sind tragende Säulen unserer Demokratie und zugleich der Kontrolle von Parlament und Regierung in unserem Land. Die Bundesländer haben dabei im deutschen Föderalismus eine ganz besondere Verantwortung für die Vielfaltssicherung der Medien. Das Konzept der Medienvielfalt in Deutschland basiert auf der Außenpluralität. Medienvielfalt wird in unserem Land bekanntlich dadurch gesichert, dass jedermann unter Beachtung der Rechtsordnung selbstbestimmt vielfältige und freie Pressepublikationen tätigen darf und dabei die Inhalte der Veröffentlichung festlegt. Auf der anderen Seite der Medaille trägt der Verleger nicht nur das ökonomische Risiko seiner Betätigung, sondern auch die presserechtliche Verantwortung für die in seinem Medium publizierten Inhalte. Die Heterogenität im Angebot der jeweils für sich betrachtet freien Presseerzeugnisse sorgt für die mediale Vielfaltssicherung. Die FDP-Landtagsfraktion verteidigt freie Verleger in einem freien Land und hält deren Tendenzschutz für elementar. Selbstverständlich müssen Verleger auch weiterhin ihre Medien mit eigenen Profilen und Ausrichtungen versehen können, was die Entscheidung über Inhalte und die Bildung von Redaktionen voraussetzt. Pluralität von Meinungen entsteht, wenn Verleger ihre Zeitungen und Zeitschriften sowohl aus einer gewerkschaftlichen als auch aus einer weltanschaulich-religiösen Perspektive heraus veröffentlichen können. In einer Marktwirtschaft sollen doch Kunden über das von ihnen bezahlte Angebot entscheiden. Das ist ja auch grundsätzlich so – außer beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Angedachte Kontrollversuche der EU, die es privaten Medienunternehmen zukünftig erschweren sollen, über redaktionelle Inhalte und Angebote selbst zu bestimmen, stellen einen gravierenden Angriff auf die Tradition der Pressefreiheit dar und sind entschieden abzulehnen. Deshalb hat das Land Nordrhein-Westfalen entsprechende Überlegungen in der Vergangenheit sehr kritisch begleitet. 24.04.2024 Diese Tendenzen von unzuständiger europäischer Regulierung einerseits und andererseits die Privilegierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch staatlich abgesicherte, konjunkturunabhängige Pflichtbeiträge als massiver Startvorteil gegenüber privaten Wettbewerbern sind die eigentlichen Herausforderungen für Medienfreiheit in unserem Land. Die Problematik der entgeltlichen Beauftragung bestimmter Journalisten durch die Landesregierung nimmt die FDP-Landtagsfraktion grundsätzlich ernst, auch wenn dieses Vorkommen in der Landespolitik nicht dominant und diese Thematik nicht ansatzweise so entscheidend ist wie die zuvor angesprochenen strukturellen Herausforderungen für unabhängige Presse- und Meinungsfreiheit. Dennoch erfordert die Fragestellung möglicher Abhängigkeiten von Journalisten, die auf der Payroll der Landesregierung stehen, die nötige Sensibilität und überhaupt einmal ein Problembewusstsein dafür. Grundsatz für die Landesregierung sollte aus unserer Sicht nämlich sein, keine Journalisten mit regelmäßigen Aufträgen an sich binden zu wollen, die eine programmprägende Funktion in der landespolitischen Berichterstattung haben. Selbstverständlich ist es legitim, wenn Parlamente von Regierungen verlangen, dass an Journalisten verausgabte Auftragsvolumen zu erfahren, die auf derselben Ebene berichten. Das gebietet allein schon die Transparenz im Umgang mit Steuergeld. (Beifall von der FDP) Quantitative und qualitative Bewertungen zu Umfang und Entwicklung der Auftragsvergabe an Journalisten und auch zur Dimension der Regierungs-PR in diesem Land darf man in der Politik durchaus haben. Dieses Informationsinteresse sollte aber nicht mit Misstrauen gegenüber Medienvertretern gleichgesetzt werden. Wir als FDP-Landtagsfraktion haben dadurch, dass wir den Deutschen Journalistenverband DJV gebeten haben, zu den üblichen Regularien und Praktiken im Journalismus Stellung zu beziehen, einen konstruktiven Beitrag in der zurückliegenden Debatte geleistet. Der DJV vertritt immerhin über 6.000 hauptberufliche Journalisten. Er verweist sowohl auf bestehendes Presserecht als auch auf den Pressekodex, den Presserat zu dessen Kontrolle und berufsethische Grundsätze in den Medien. Für alle Journalisten in der Landespressekonferenz, die ich bislang kennenlernen durfte, kann ich sagen, dass sie über einen klaren Kompass verfügen. Für viele kommen bezahlte Regierungsbeauftragungen gar nicht in Betracht, um über jeden auch nur ansatzweisen Zweifel an ihrer Unabhängigkeit erhaben zu sein. Journalistische Distanz als Grundtugend für eine unabhängige Berichterstattung haben die allermeisten klar für sich verinnerlicht. Landtag (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Deshalb haben sie es nicht verdient, dass man ihnen mit Misstrauen entgegentritt. Den Gesetzentwurf lehnen wir ab. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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