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Rainer Schmeltzer

24.04.2024 Sitzungen 18/61

Danke sehr, Herr Abgeordneter Schalley. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Gorißen. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Indem die antragstellende Fraktion kleine und auch regionale Schlachtbetriebe in den Blick nimmt, greift sie ein wirklich wichtiges politisches Ziel der Landesregierung auf: die Stärkung der Wertschöpfung in der landwirtschaftlichen Produktion und hier insbesondere die regionale Wertschöpfung im ländlichen Raum. Wir beobachten den Wandel in der Marktstruktur bereits sehr aufmerksam und müssen mit Bedauern feststellen, dass die Zahl der kleinen Schlachtbetriebe in der Tat flächendeckend abnimmt. Die häufigsten Gründe, die im Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe genannt werden, sind die fehlende Nachfolge sowie auch hohe Kosten. Um den Strukturwandel bei den Schlachtbetrieben zu verfolgen, fragt das zuständige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz bereits auf Bitten des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz regelmäßig die Veränderungen in der Betriebsstruktur bei den Kreisen und den kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen ab. Unberücksichtigt bleibt hier jedoch das Thema „Gebührenlast“, da die Gebührenhoheit in Nordrhein-Westfalen eine originäre Zuständigkeit der Kommunen darstellt. Insofern richtet sich die hierauf bezogene Forderung an die Landesregierung eindeutig an den falschen Adressaten. (Dietmar Brockes [FDP]: Bayern macht es doch auch!) Grundsätzlich sollen kostendeckende Gebühren nach dem Verursacherprinzip erhoben werden; dies ist durch das geltende EU-Recht geregelt. Es liegt in der Natur der Sache, dass durch die Industrialisierung in Großbetrieben auch eine effektivere Schlachttier- und Fleischuntersuchung durchgeführt werden kann. Die Gebühren pro Schlachttier fallen also geringer aus, da auch entsprechend weniger Kosten angefallen sind. In Nordrhein-Westfalen werden pro Jahr rund 30.000 Rinder und 100.000 Schweine in kleinen Betrieben geschlachtet. Sollte die Gebühr für Schlachtrinder auf 14 Euro und die für Schweine auf 7 Euro gedeckelt werden, wie in Bayern umgesetzt, wird überschlagsweise eine Differenz von mindestens 2,5 bis 3 Millionen Euro zu finanzieren sein. Diese Summe wäre jährlich durch die kommunalen Haushalte aufzubringen. Hierüber schweigt sich der Antrag an dieser Stelle jedoch aus. (Bianca Winkelmann [CDU]: Genau! So ist es!) Landtag Sofern eine Unterstützung der Schlachtbetriebe auf Landesebene gewünscht ist, sollte diese vorzugsweise über gezielte Fördermaßnahmen erfolgen und nicht unbedingt über die Frage, wie die Gebühren gesenkt werden. Genau hier liegt der im Koalitionsvertrag vereinbarte Handlungsansatz der Landesregierung. Mit der Marktstrukturförderung bieten wir ein wirksames Instrument an, mit dem auch kleine und regional tätige Schlachtbetriebe für eine Förderung infrage kommen. Damit unterstützen wir insbesondere die kleinen und mittelständischen Schlachtbetriebe. Sehr geehrter Herr Abgeordneter Brockes, wir machen uns immer ein bisschen Sorgen, wenn Sie sich so echauffieren. Hier kommt ein Antrag zu einem guten und einem wichtigen Thema. Alle demokratischen Parteien sagen: Das sehen wir auch, und darüber sollten wir uns im Ausschuss austauschen und diskutieren. (Dietmar Brockes [FDP]: Sie lehnen es doch trotzdem ab!) – Man muss ein bisschen differenzieren können. Ich habe hier gar nichts abgelehnt. Ich begrüße es sehr, dass wir uns im Ausschuss zu diesem Thema austauschen und verhalten werden. Wir haben gerade schon gehört – auch die Abgeordnete Winkelmann und der Abgeordnete Rüße haben es vorgetragen –: Es ist ein vielschichtiges Thema. (Dietmar Brockes [FDP]: Immer dieselben Ausreden!) – Lachen Sie nicht. Es ist wirklich ein vielschichtiges Thema. Wir werden verschiedene Punkte erörtern müssen, wenn wir die kleinen und die mittleren Schlachtbetriebe im ländlichen Raum wirklich erhalten wollen. Das hat viele wichtige Faktoren, die wir auch sicherlich alle miteinander teilen. Ich möchte einfach sagen: Weiteren Vorschlägen, die zur Unterstützung der Betriebe an uns herangetragen werden, stehen wir selbstverständlich offen gegenüber. Ich freue mich daher auch auf die Diskussion, die wir miteinander im zuständigen Fachausschuss miteinander führen. Dem sehen wir wirklich mit großem Interesse entgegen. Es würde mich auch freuen, wenn wir da gute Ergebnisse miteinander erzielen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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