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Rainer Schmeltzer

24.04.2024 Sitzungen 18/61

Nein. (Zuruf von Frank Müller [SPD]) 24.04.2024 Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Eine Langzeitstudie zur Untersuchung der Suchterkrankungen brauchen wir deswegen nicht, weil ich davon ausgehe, dass es nach der nächsten Bundestagswahl im Deutschen Bundestag eine Mehrheit dafür gibt, dieses Gesetz wieder abzuschaffen. (Beifall von der CDU – Rodion Bakum [SPD]: Klatschen die Grünen nicht?) Was die von der AfD geforderte Rechtsverordnung angeht, mit der die Anzahl der Anbauvereinigungen über die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen beschränkt werden soll, kann ich sagen, dass die Landesregierung die uns Ländern vom Bundesgesetzgeber in der Umsetzung gegebenen Möglichkeiten aktuell gründlich prüft. Hierbei nutzen wir unseren zusätzlichen Spielraum, da die Regelung zu Anbauvereinigungen ja erst zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft tritt. Zur Forderung der Fraktion der AfD nach einer Registrierung der Cannabispflanzen will ich nur Folgendes sagen: Ich halte das Gesetz schon in der jetzigen Form für nicht kontrollierbar. Den bürokratischen Wahnsinn, den eine Registrierung einzelner Pflanzen mit sich brächte, kann ich mir gar nicht vorstellen. Ich will ihn mir auch nicht ausmalen. Die letzte Forderung, dass eine Besteuerung der Cannabispflanzen geprüft werden soll, hat die AfD im Antrag selbst beantwortet. Weil der Bund den kommerziellen Anbau und Verkauf von Cannabis im Cannabisgesetz nicht vorgesehen hat, gibt es auch nichts zu besteuern. Eine weitere Prüfung dieser Frage ist daher nicht notwendig. Insgesamt ist der Inhalt des FDP-Antrags abzulehnen. (Zurufe: AfD! – FDP ist morgen!) – Des AfD-Antrags, ja. – Schönen Dank. (Beifall von der CDU)

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