Christof Rasche
Bitte sehr. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Weil sich der Rechtsanspruch aus dem SGB XIII ableitet, bleibt die Gewährleistungspflicht bei dem örtlichen Träger der Jugendhilfe.
