Silvia Gosewinkel
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie haben vorhin die Landtag Gewährleistungspflicht, die in der Jugendhilfe liegt, angesprochen. In meiner nächsten Frage geht es um die Förderschulen. Wie ist denn damit umzugehen, wenn der Kreis oder der Landschaftsverband Schulträger ist, aber die Jugendhilfe in dem Wohnort der Kommune sitzt? Wo liegt dann die Gewährleistungspflicht zur Umsetzung des Rechtsanspruches?
